30. Januar 2025
Neues aus dem Landtag
Aktuelles vom Januar-Plenum 2025
Auch wenn der Jahreswechsel dieses Mal politisch etwas ruhiger verlief, mussten wir als Fraktion unmittelbar nach dem Jahreswechsel einen schweren Schicksalsschlag hinnehmen. Die Nachricht vom Tod unseres geschätzten Genossen Dennis True erschütterte uns zutiefst. Mit ihm haben wir einen engagierten Kämpfer für die Sozialdemokratie und einen guten Freund verloren. Zu Beginn dieses Plenarabschnitts haben wir daher eine Schweigeminute abgehalten, um Dennis zu gedenken. Sein Verlust wird auch in unseren Reihen sichtbar sein, indem sein Platz in diesem Plenum frei bleiben wird.
Angesichts dieses Ereignisses fällt es schwer, in die reguläre Arbeit des Plenarabschnitts einzutreten. Dennoch ist es unsere Aufgabe, auch in diesem Jahr für eine gute und zukunftsgerichtete Politik einzutreten.
Nicht erst mit der Wahl und dem Amtsantritt von Donald Trump haben rechtspopulistische Kräfte weiter an Auftrieb gewonnen und fühlen sich gestärkt. In vier Wochen werden wir eine neue Bundesregierung wählen, und es ist unsere Aufgabe als Sozialdemokrat/innen, auch weiterhin für unsere Demokratie einzutreten und den rechten Schreihälsen entschlossen entgegenzutreten. In der Woche, in der sich die Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz zum 80. Mal jährt, gilt dies mehr denn je!
Nach der Trauerminute für Dennis haben wir den Plenarabschnitt mit unserer Aktuellen Stunde zum Thema „Aufbruch statt Abbruch – energieintensive Industrien zu Transformationsgewinnern machen“ gestartet. Die Nachrichten über die wirtschaftliche Lage der Bundesrepublik, aber auch unseres Landes, sind in Teilen weiterhin besorgniserregend. Doch in jeder Herausforderung liegt auch das Potenzial für Innovationen und die Chance, daraus einen Vorteil zu ziehen. In Niedersachsen haben wir eine Reihe energieintensiver Industrien, aber auch das Potenzial vieler erneuerbarer Energien. Wir können daher ein Musterbeispiel dafür sein, wie nachhaltige, energieintensive Industrie aussehen kann und Strahlkraft für die gesamte Wirtschaft entfalten.
Weitere Themen der Plenarsitzung:
Im ersten Plenarabschnitt des Jahres kommen eine Reihe von Gesetzen und Anträgen zur Beratung ins Plenum. Hier einige Schlaglichter:
Mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, der Kommunalhaushalts- und -Kassenverordnung, des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes sowie der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung, des Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetzes und des Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes“ verlängern wir die Amtszeit der Hauptverwaltungsbeamt/innen (HVB) in Niedersachsen von fünf auf acht Jahre. Dies soll die Attraktivität des Amtes erhöhen und die Kontinuität in der Verwaltungsführung stärken, um den komplexen Herausforderungen der Kommunalpolitik besser begegnen zu können. Darüber hinaus enthält das Gesetz Regelungen zur kommunalen Konzernfinanzierung, die eine Neuregelung für Konzernkredite und Liquiditätskredite beinhalten.
Der „Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Wohnraum- und Wohnquartierfördergesetzes“ passt die Einkommensgrenzen an, bis zu denen ein Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein besteht. Der Entwurf sieht vor, die Einkommensgrenze für einen Ein-Personen-Haushalt von bislang 17.000 Euro auf 21.250 Euro und für einen Zwei-Personen-Haushalt von 23.000 Euro auf 28.750 Euro anzuheben. Für jede weitere im Haushalt lebende Person sollen künftig 3.750 Euro zusätzlich zur Einkommensgrenze hinzugerechnet werden, bisher waren es 3.000 Euro. Auch der Zuschlag zur Förderung von Familien mit Kindern soll von derzeit 3.000 Euro pro Kind auf 3.750 Euro pro Kind angehoben werden. Diese Anpassungen tragen der Einkommens- und Preisentwicklung der letzten Jahre Rechnung und sollen die Wirksamkeit der Wohnraumförderung sicherstellen. Bei den vorgeschlagenen Erhöhungen wurde sich an den zur Verfügung stehenden Daten zum Einkommen privater Haushalte orientiert.
Neben unserer Aktuellen Stunde findet sich das Thema der Transformation der Wirtschaft ebenfalls im Rahmen der abschließenden Beratungen wieder. Mit unserem Antrag „Glasindustrie in der Zukunftsregion Weserbergland+ fördern – die energieintensive Industrie auf dem Weg zur Klimaneutralität unterstützen“ setzen wir uns unter anderem für die mehr als 2.000 Beschäftigten der Glasindustrie in der Zukunftsregion Weserbergland+ ein. Glasprodukte sind aufgrund der Nachhaltigkeit des Materials und angesichts der aktuellen öffentlichen Diskussionen um Kunststoffverpackungen weltweit im Aufschwung. Eine langfristig starke, international wettbewerbsfähige Glasindustrie am Standort Deutschland ist für die Zukunft des Landes von großer Bedeutung. Durch die gestiegenen Strompreise kommt die heimische Industrie jedoch immer stärker unter Wettbewerbsdruck. Um die Strompreise wieder zu senken, ist auch der weitere Ausbau von erneuerbaren Energien erforderlich. Diesen Weg haben Unternehmen der Glasindustrie bereits eingeschlagen und stellen ihre Energieversorgung Stück für Stück um. Viele Akteur/innen am Markt wollen ihre Produktion entsprechend anpassen und grünen Strom sowie Wasserstoff als Energieträger einsetzen. Um die Glasindustrie dabei zu unterstützen, wollen wir, dass diese energieintensive Wirtschaft mit geringen Stromkosten unterstützt, perspektivisch an das geplante Wasserstoffnetz angeschlossen und auch bei weiteren Umstellungen auf erneuerbare Wärme oder Energietechnologien begleitet wird.
Die Ausbildung in Wiederbelebung ist von essenzieller Bedeutung, um die Überlebensrate bei plötzlichem Herz-Kreislauf-Stillstand zu erhöhen. Mit unserem Antrag „Leben retten macht Schule – Wiederbelebungsunterricht als fester Bestandteil im Lehrplan“ sollen Wiederbelebungsinhalte in den Schulunterricht integriert werden, sodass Schülerinnen und Schüler frühzeitig entsprechende Fähigkeiten erlernen oder bereits vorhandenes Wissen auffrischen bzw. erweitern können und so die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass in Notfallsituationen rechtzeitig und kompetent gehandelt wird. Schulen spielen hier eine zentrale Rolle, da sie nahezu alle Kinder und Jugendlichen erreichen und somit eine breite Wissens- und Kompetenzbasis in der Bevölkerung schaffen können. Dafür sollen Wiederbelebungsinhalte in das Kerncurriculum des Faches Biologie in der Sekundarstufe I ab dem Jahr 2026 implementiert werden. Um Schulen bei der effektiven Umsetzung dieser Inhalte zu unterstützen, sollen Handlungsleitfäden entwickelt werden. Partnerschaften mit externen Organisationen, insbesondere im Ganztagsbereich, sind ein weiterer zentraler Ansatzpunkt, um die Wiederbelebungskompetenzen zu stärken. Solche Kooperationen bereichern den Schulalltag durch praxisorientierte Fachkompetenz und ermöglichen eine hochwertige Ausbildung, die über den regulären Unterricht hinausgeht. Ein „Aktionsmonat Wiederbelebung“, der in enger Zusammenarbeit mit externen Hilfsorganisationen durchgeführt wird, soll darüber hinaus ein breites Bewusstsein für die Bedeutung der Ersten Hilfe schaffen.
Mit unserem Entschließungsantrag „Regionale Daseinsvorsorge und Zusammenhalt in den ländlichen Räumen stärken – Erfahrungen aus dem Modellprojekt ‚Regionale Versorgungszentren (RVZ)‘ weiterentwickeln und landesweit ermöglichen“ möchten wir die fünf 2020 als Modellprojekt eingeführten und 2023 in Betrieb genommenen RVZ weiter stärken und diesen wichtigen Bestandteil der Regionalentwicklungsmaßnahmen des ländlichen Raums ausbauen. Die RVZ bieten nicht nur kommunale Medizinische Versorgungszentren (MVZ), sondern ermöglichen es den Kommunen, durch die Ergänzung weiterer Angebote und Dienste ein zentraler Anlaufpunkt und Begegnungsstätte vor Ort zu werden. So können gerade im ländlichen Raum lange Wege minimiert und das Gemeinschaftsgefühl gestärkt werden. Mit unserem Antrag wollen wir daher, dass weitere RVZ eingerichtet bzw. bestehende verstetigt werden können. Damit dies gelingen kann, soll eine enge Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Ministerien erfolgen, um Kapazitäten zu bündeln und Parallelstrukturen zu vermeiden. Mit der Bereitstellung von Fördermitteln wollen wir die finanziellen Kosten der Kommunen für den Betrieb der RVZ in den ersten Jahren geringhalten und bitten die Landesregierung, sich bei der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen dafür einzusetzen, dass diese sich an den kommunalen MVZ finanziell beteiligen, um die Kosten für die Kommunen weiter zu minimieren.
Traditionell findet im ersten Plenarabschnitt des Jahres auch die Befragung des Ministerpräsidenten anstelle der Fragestunde statt. Im letzten Jahr instrumentalisierte die CDU die MP-Befragung, um ihrer Meinung nach die skandalösen Machenschaften in der Staatskanzlei zu thematisieren, was in der Ankündigung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA) gipfelte. Der PUA ist nun im letzten Jahr abgeschlossen worden und, wen wundert es, einzig die CDU ist mit dem Ergebnis nicht zufrieden. Für uns gilt es an dieser Stelle, auch weiterhin geschlossen als Regierungsfraktion an der Seite unseres Ministerpräsidenten zu stehen und ihn zu unterstützen.
Neben den abschließenden Beratungen, der Aktuellen Stunde und der Befragung des Ministerpräsidenten werden auch folgende von uns eingebrachte Parlamentsinitiativen beraten:
Schulen in freier Trägerschaft ergänzen unser Bildungssystem und bieten eine Vielzahl an Bildungsangeboten, die durch unterschiedliche Weltanschauungen und pädagogische Ansätze bereichert werden. Der „Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes“ (NSchG) fokussiert sich auf zwei Hauptaspekte der Regelungen für Schulen in freier Trägerschaft: die Novellierung der Finanzhilfe für Ersatzschulen und die Stärkung der Schulaufsicht.
- Finanzhilfe: Die Finanzhilfe wird durch eine neue Formel ersetzt, die verschiedene Faktoren wie Jahresentgelt, Unterrichtsverpflichtung, Funktionsstellen und Sachkosten berücksichtigt. Dies führt zu mehr Transparenz und bietet den Schulträgern eine berechenbare Grundlage.
- Stärkung der Aufsicht: Um die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zu gewährleisten, wird eine Regelung zur Genehmigung von Außenstellen von Ersatzschulen eingeführt. Zudem wird die Verpflichtung der Schulträger konkretisiert, wesentliche Änderungen an den Schulen anzuzeigen. Durch die Wiedereinführung der Unterrichtsgenehmigung für Lehrkräfte wird die Qualität des Unterrichts gesichert.
- Sonstige Änderungen: Außerdem wird eine gesetzliche Grundlage geschaffen, die es Landkreisen und Gemeinden ermöglicht, von den bestehenden Bestimmungen zur Finanzierung des Schulbaus abzuweichen. Ergänzend wird der Schullastenausgleich flexibler gestaltet.
Das Schloss Marienburg ist ein lebendiges Zeugnis der Geschichte und Kultur Niedersachsens. Mit unserem Entschließungsantrag „Masterplan Marienburg 2030 – Kultur- und landesgeschichtliche Bedeutung bewahren und erschließen!“ werden wir ihrer Bedeutung als kulturellen Leuchtturm und als bekanntes Wahrzeichen gerecht. Die Marienburg ist ein Anziehungspunkt für zahlreiche in- und ausländische Besucher und ein strukturell wichtiger Pfeiler der niedersächsischen Tourismuswirtschaft. Das Schloss stellt nicht nur den Alltag vergangener Staats- und Gesellschaftsformen dar, sondern wird durch seine denkmalgerechte Sanierung und die Umsetzung des Masterplans Marienburg 2030 zu einem zukunftsfähigen Lernort und einem gewinnbringenden Ort für Veranstaltungen, der auch für die lokale Wirtschaft ein wichtiger Standortfaktor werden kann. Vor diesem Hintergrund bitten wir die Landesregierung um Folgendes:
- Die Sanierung der Marienburg konsequent voranzutreiben.
- Die Umsetzung des Masterplans Marienburg 2030 weiter voranzutreiben, um das wissenschaftliche, museale und touristische Potenzial des Schlosses voll auszuschöpfen.
- Während der Sanierung von Schloss Marienburg aktiv und fortlaufend zu prüfen, wie Teilbereiche trotz laufender Bauarbeiten nutzbar gemacht werden können, um bestehende Einnahmequellen für die Stiftung zu sichern und potenzielle neue zu erschließen.
- Den Landtag weiterhin über Planung und Umsetzung der Sanierung zu unterrichten, insbesondere über die Einhaltung des vorgesehenen Zeit- und Kostenrahmens.
- Die Stiftung Schloss Marienburg im Rahmen des Haushaltsplans zu unterstützen, ihre Aufgaben auch während der sanierungsbedingten Nutzungseinschränkung des Schlosses nachhaltig und effizient zu erfüllen.
- Zu prüfen, inwiefern die Marienburg nach der Sanierung zu einem außerschulischen Lernort entwickelt werden kann, an dem wesentliche Phasen der niedersächsischen Landesgeschichte vermittelt werden können.
In Deutschland und Europa ist Kinderarbeit weitgehend abgeschafft und gemäß dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) verboten, mit bestimmten Ausnahmen für Kinder unter 13 Jahren, die an Theater- oder Musikaufführungen teilnehmen. Diese Ausnahmen sind klar geregelt und erfordern die Beteiligung von Behörden wie dem Gewerbeaufsichtsamt und dem Jugendamt. Für Kinder unter drei Jahren sind keine Ausnahmen möglich. Der Antrag „Schutz für Kinder in den sozialen Medien stärken – Gefahren des InfluencerMarketings entschlossen begegnen“ soll diese Regelungen auf den Bereich des Influencer-Marketings erweitern, da hier die Arbeitszeiten von Kindern, insbesondere bei FamilienInfluencern, oft die gesetzlichen Vorgaben überschreiten. Um dem entgegenzuwirken, gilt es, aufzuklären sowie gesetzliche Verpflichtungen für Eltern und Unternehmen einzuführen. Unsere Forderungen richten sich hierbei an die neu zusammenkommende Bundesregierung und beinhalten unter anderem Folgendes:
- Die Aufnahme der Arbeitsfelder „Influencing“ in das Jugendarbeitsschutzgesetz.
- Die Verpflichtung von Unternehmen, Vereinen und Agenturen, entsprechende Ausnahmegenehmigungen einzuholen.
- Rechtliche Regelungen, damit Einnahmen aus den Tätigkeiten auch für die Kinder hinterlegt werden müssen.
- Sicherstellung der Privatsphäre der Kinder und Jugendlichen.
Eine gelingende berufliche Orientierung (BO) in der Sekundarstufe I erleichtert den Übergang von der Schule in die Arbeitswelt. Sie fördert die Selbstwahrnehmung, bietet erste Orientierung auf dem Arbeitsmarkt und motiviert Jugendliche, ihre schulischen und beruflichen Ziele zielgerichtet zu verfolgen. Auch an den niedersächsischen Gymnasien wird das Thema BO immer wichtiger. Einen Baustein hierbei soll unser Antrag „Die Fachkräfte von morgen brauchen jetzt unsere bestmögliche Unterstützung – berufliche Orientierung an niedersächsischen Schulen ausbauen und weiterentwickeln!“ liefern, indem die Gleichwertigkeit von Ausbildung und Studium flächendeckend nähergebracht wird. Dazu soll der bestehende Erlass zur beruflichen Orientierung noch praxisnäher aufgestellt werden.
Wichtige Inhalte des Antrags sind außerdem:
- Die Verankerung der beruflichen Orientierung im Rahmen des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) an allen weiterführenden Schulformen und
Vollzeitschulformen der berufsbildenden Schulen, die nicht zu einem Berufsabschluss führen.
- Die Sicherstellung eines verpflichtenden Praktikums in der Sekundarstufe I an allen Schulformen, einschließlich der Gymnasien.
- Die Stärkung der Zusammenarbeit und Kooperationen zwischen allgemein- und berufsbildenden Schulen.
- Der Ausbau der Einbeziehung und Beratung von Eltern und Erziehungsberechtigten als besonders wichtige Ansprechpersonen der Schüler/innen im Prozess der beruflichen Orientierung.
- Die Förderung der bestehenden Zusammenarbeit und Kooperation zwischen den Schulen und den Agenturen für Arbeit sowie den Jugendberufsagenturen.
Die Bedrohungslage in Niedersachsen hat sich in den letzten Jahren durch verschiedene Faktoren deutlich verschärft. Mit unserem Antrag „Gemeinsam die Resilienz Niedersachsens stärken“ benennen wir Prüffelder, die der Bedeutung unserer Infrastruktur, wie wichtigen Luft- und Seehäfen sowie der strategischen Nord-Süd-Achse, Rechnung tragen. Dabei geht es nicht nur um klassische Gefahren wie Naturkatastrophen, sondern zunehmend auch um moderne, hybride Bedrohungen. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, die Resilienz und den Zivil- und Katastrophenschutz in Niedersachsen durch gezielte Prüfungen und Maßnahmen weiter zu stärken.
Zu diesen Maßnahmen zählen:
- Die Prüfung einer Resilienz-Strategie für Niedersachsen, die die Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung und die Strukturen des Zivil- und Katastrophenschutzes stärkt.
- Die Prüfung, wie der Wiederaufbau des flächendeckenden Sirenen- und Alarmnetzes in Niedersachsen in Zusammenarbeit mit dem Bund priorisiert und umgesetzt werden kann.
- Die Prüfung, wie ein Kommunikationssystem für den Fall eines großflächigen Stromausfalls, eines IT-Ausfalls oder Cyberangriffs in Zusammenarbeit mit den Kommunen entwickelt werden kann.
- Die Prüfung, ob die notwendigen Güter für die Katastrophen- und Krisenvorsorge in Niedersachsen prioritär beschafft und alle Möglichkeiten eines vereinfachten Vergabeverfahrens genutzt werden können.
- Die Prüfung, welche Maßnahmen erforderlich sind, um die vorhandenen Kapazitäten des Betreuungsdienstes im Zivil- und Katastrophenschutz flächendeckend und leistungsgerecht auszubauen und auf die veränderte Bedrohungslage (wieder) anzupassen.