24. Juni 2025
Neues aus dem Landtag
Informationen zum Juni-Plenum 2025
Mit großen Schritten steuern wir auf die zweite Jahreshälfte zu – und damit auch auf unsere letzte Plenarsitzung vor der Sommerpause. Hinter uns liegen ereignisreiche Monate: Die Bildung einer neuen Bundesregierung unter Beteiligung der SPD sowie die erfolgreiche Wahl von Olaf Lies zum neuen Ministerpräsidenten zeigen deutlich, dass wir Verantwortung übernehmen – im Bund ebenso wie in Niedersachsen.
Auf Bundesebene sind nach der Regierungsbildung nun auch erste konkrete Weichenstellungen erfolgt. Besonders erfreulich ist, dass sich die SPD unter anderem mit der Verlängerung der Mietpreisbremse durchsetzen konnte. Mit dem Inkrafttreten der Verwaltungsvereinbarungen zum sozialen Wohnungsbau zwischen Bund und Ländern stellt das SPD-geführte Bundesbauministerium für das Programmjahr 2025 insgesamt 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung – darunter 500 Millionen Euro für das Programm „Junges Wohnen“.
Auch im Tagungsabschnitt des Niedersächsischen Landtages im Juni spielt das Thema Bauen und Wohnen wieder eine zentrale Rolle. Mit einer weiteren Novelle der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) sollen – nach der umfassenden Novelle im vergangenen Jahr – nun weitere Entlastungen für Bauträger und Kommunen folgen. Insbesondere bei kleinen und Kleinstprojekten soll künftig eine einfache Anzeigepflicht ausreichen. Das reduziert nicht nur Bürokratie, sondern spart am Ende auch Zeit und Kosten.
Zwischenzeitlich wurde die letztjährige Reform der NBauO im Rahmen des Tags der Immobilienwirtschaft 2025 am 4. Juni sogar mit einem Preis ausgezeichnet. Gewürdigt wurden insbesondere die durch die Reform geschaffene Gestaltungsfreiheit sowie die Reduzierung bürokratischer Vorgaben, die als bundesweit beispielgebend gelten. Das ist ein weiterer Beleg dafür, dass unsere Baupolitik nicht nur im Land Wirkung entfaltet, sondern auch über Niedersachsen hinaus Anerkennung für ihre Klugheit und Weitsicht erfährt.
Neben den wichtigen Beschlüssen rund um das Thema Bauen und Wohnen wurde am gestrigen Abend auf Bundesebene – in den Gesprächen zwischen Bund und Ländern – eine Einigung über das Investitionspaket für die Wirtschaft sowie über Hilfen für die Kommunen erzielt.
Diese sieht vor, dass es neben den öffentlichen Investitionen auch höherer privater Investitionen und grundsätzlich besserer Standortbedingungen bedarf. Das vorgesehene Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland hat das Potenzial, hierzu einen wichtigen Beitrag zu leisten. Bund und Länder wissen, dass das Gesetz bei Bund, Ländern und Kommunen vorübergehend zu Mindereinnahmen führen wird. Der Bund wird die Länder und die Kommunen daher mit folgenden Maßnahmen gezielt und zeitlich befristet entlasten:
- So ist der Bund bereit, die Mindereinnahmen der Kommunen von 2025 – 2029 vollständig zu übernehmen. Die Kompensation erfolgt über eine entsprechende Anpassung der Festbeträge an der Umsatzsteuer der Gemeinden.
- Zudem ist der Bund bereit, die Mindereinnahmen der Länder anteilig zu übernehmen. Die Kompensation erfolgt über eine Laufzeit von 2026 bis 2029 in Höhe von zusätzlich 8 Mrd. Euro über Programme mit Mitteln aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIK):
- Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur / Hochschul- und Wissenschaftsinfrastruktur / Kita-Investitionsprogramm: Der Bund legt ein neues Programm zur Förderung von Investitionen in die Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur und Kitas auf. Die Länder erhalten befristet für 4 Jahre 1 Mrd. Euro (Gesamtvolumen 4 Mrd. Euro). Die Verteilung auf die Länder erfolgt nach dem Königsteiner Schlüssel analog zum MPK-Beschluss vom 18. Juni 2025.
- Transformationsfonds Krankenhäuser: Mit dem Fonds werden Krankenhäuser in den kommenden Jahren systematisch modernisiert. Der Fonds erstreckt sich über eine Laufzeit von zehn Jahren mit einem Gesamtvolumen von 50 Mrd. Euro. Bisher war eine hälftige Finanzierung zwischen Bund und Ländern vorgesehen. Danach hätten Bund und Länder 2,5 Mrd. Euro / Jahr finanziert. Zur Entlastung der Länder wird der Bund seine Finanzierung für die ersten vier Jahre auf 3,5 Mrd. Euro pro Jahr anheben. Die Länder übernehmen 1,5 Mrd. Euro / Jahr. Diese Mittel stehen den Ländern, soweit sie nicht in den ersten vier Jahren verausgabt worden sind, auch in den Folgejahren weiter zur Verfügung. Darüber hinaus soll von der GMK geprüft werden, in wie weit die Länder beim Einsatz der Mittel eine größere Flexibilität erhalten können.
- Der Bund stellt den Ländern und Kommunen einen festen Anteil von 100 Milliarden Euro am Sondervermögen des Bundes zur Verfügung, um dringende Investitionsvorhaben eigenständig voranzutreiben. Der Bund übernimmt ebenfalls die fälligen Zinsen und die Tilgung. Ziel von Bund und Ländern ist es, dass die Investitionen schnell, sichtbar und für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft spürbar auf den Weg gebracht werden. Bund und Länder sind sich darin einig, dass es für die konkrete Umsetzung des Sondervermögens einfache und bürokratiearme Verfahren benötigt. Es sollen keine Genehmigungen von Einzelprojekten erfolgen, sondern pauschale Zuweisungen.
Bund und Länder sind sich darüber hinaus einig, dass die Zusätzlichkeit entfällt, die Verwendungsbreite bei der Umsetzung (auch auf Bereiche wie etwa Sport, Kultur, Innere Sicherheit, Wasserwirtschaft und Wohnungsbau erstreckt) erweitert und eine Doppelförderung ermöglicht wird.
- Der Bund wird sich mit 250 Millionen Euro pro Jahr an Maßnahmen der Länder, die ihre Kommunen durch eine landesseitige Übernahme übermäßiger Kassenkredite entlasten, finanziell zur Hälfte beteiligen. Der Bund wird für den gleichen Zeitraum die Geberländer im bundesstaatlichen Finanzausgleich um 400 Millionen Euro pro Jahr entlasten. Diese Summe ist entsprechend des Anteils des jeweiligen Landes an den Gesamtnettozahlungen in den Finanzausgleich aufzuteilen und an dieses direkt zu leisten. Der Bund wird die ostdeutschen Bundesländer entlasten, indem er bei dem Gesetz zur Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebietes (AAÜG) in der Kostenaufteilung zwischen Bund und Ländern weitere zehn Prozentpunkte übernimmt. Über die Umsetzung der Maßnahmen wird der nächste Koalitionsausschuss beraten.
Diese Verständigung ist ein bedeutender Schritt, um die wirtschaftliche Stabilität zu sichern, Standortbedingungen zu verbessern und gleichzeitig den Handlungsspielraum unserer Städte und Gemeinden zu stärken. Dass diese Einigung möglich wurde, ist in besonderem Maße dem Einsatz unseres Ministerpräsidenten Olaf Lies zu verdanken. Lieber Olaf, dafür ein herzliches Dankeschön!
Die Eckpunkte der Bund-Länder-Verständigung wird unser Ministerpräsident im Laufe des heutigen Tages auch im Rahmen einer Unterrichtung im Plenum vorstellen.
Nun aber zurück zum Juni-Plenum:
Neben der Reform der NBauO wird das Juni-Plenum durch eine Reihe wichtiger abschließender Beratungen geprägt. Ein zentrales Vorhaben ist dabei die „Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes“. Im Mittelpunkt stehen hierbei die Novellierung der Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft sowie die Stärkung der Schulaufsicht. Beide Maßnahmen gehen auf die Vereinbarungen des „Letter of Intent“ vom 17. Mai 2022 zurück, der zwischen den entsprechenden Verbänden und dem Niedersächsischen Kultusministerium geschlossen wurde.
Ebenfalls abschließend beraten wird unser Antrag „Gemeinschaftsverpflegung in Kitas, Schulen, Senioreneinrichtungen und Kantinen stärken – DGE-Standards verbindlich umsetzen“, in dem es darum geht, das Angebot einer bedarfsgerechten und ausgewogenen Ernährung in den genannten Einrichtungen sicherzustellen. Dabei sollen die wissenschaftlichen Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) konsequent umgesetzt werden. Hierzu wird ein Stufenplan entwickelt, der Beratung, Anreize und Förderung kombiniert. Neben der Gemeinschaftsverpflegung in öffentlichen und teilöffentlichen Institutionen zielt der Antrag auch auf private Kantinen ab.
Ein weiterer zentraler und richtiger Schwerpunkt dieses Plenarabschnitts ist unser Antrag „Für ein menschenwürdiges Leben – Strategien zur Bekämpfung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit in Niedersachsen“. Die abschließende Beratung dieses Antrags ist ein wichtiger Schritt, um die Lebenslagen wohnungsloser Menschen strukturell zu verbessern und nachhaltige Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit in Niedersachsen auf den Weg zu bringen. Um Wohnungslosigkeit zu bekämpfen, führt kein Weg an der Schaffung von mehr Wohnraum vorbei, aber auch zur Erschließung vorhandenen Wohnraums für wohnungslose Menschen bedarf es in einem angespannten Wohnungsmarkt besonderer Strategien. Diese Strategien stellen eine Ergänzung zum Wohnungsneubau dar. Ein Modellprojekt zur Sozialen Wohnraumakquise soll private Anbieter und Wohnungsgesellschaften für das Projekt gewinnen und untersuchen, inwiefern Hilfen nach §§ 67 ff. SGB XII als Sicherheiten für Vermietende und Mietende angeboten werden können. Ziel ist es, wohnungs/obdachlosen Menschen Wohnraum mit einem regulären Mietverhältnis bereitzustellen, der ihnen Sicherheit gibt und zur Basis weiterer Verbesserungen ihrer sozialen Lage werden kann.
Unser Antrag „Rassismus entschieden entgegentreten – Landesaktionsplan gegen Rassismus erstellen“ wird in diesem Plenum ebenfalls abschließend beraten. Niedersachsen hat eine vielfältige Einwanderungsgesellschaft, die bereits Strukturen für die Prävention und Bekämpfung von Rassismus entwickelt hat. Diese Bestrebungen wollen wir verstärken und dafür einen landesweiten Aktionsplan erstellen. Unter anderem sollen dabei Schutzmaßnahmen für körperliche und psychische Unversehrtheit, u. a. auch bei rassistischer Hetze im Internet, z. B. in Form von Beratung oder verbesserter Strafverfolgung in den Fokus genommen werden. Zusätzlich soll geprüft werden, wie innerbetriebliche Beschwerdestellen – unter Einbeziehung der guten Erfahrungen aus Baden-Württemberg oder Hamburg – auch als fester interner wie externer Ansprechpartner für rassistische Vorfälle und zur Verhinderung von institutionellem Rassismus genutzt werden können.
Mit „Niedersachsen tritt in die Pedale: Fahrradland Nummer 1 weiter stärken“ werden wir einen Antrag abschließend beraten, in dem wir vorsehen, dass das Radwegekonzept 2016 evaluiert und aktualisiert wird. Hinzukommend soll der „Leitfaden Radverkehr“ für Radwege an Bundes- und Landesstraßen der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr aus dem Jahr 2013 entsprechend dem allgemeinen Stand der Technik (z. B. Berücksichtigung der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (kurz ERA) bei Sanierung und Neubau von Radwegen) aktualisiert und dabei gute Praxisbeispiele berücksichtigt werden. Ferner soll geprüft werden, inwieweit und mit welchen Maßnahmen sich landwirtschaftliche Wege, Wirtschaftswege und Waldwege für den Radverkehr öffnen und in das Radwegenetz einbinden lassen. Das beinhaltet eine Handreichung für Kommunen. Abschließend beraten wird darüber hinaus die „Änderung des Deichgesetzes“. Dabei geht es um die Aktualisierung und damit Schaffung von Rechtssicherheit bei Beitragsbemessungen für die zur Deicherhaltung verpflichteten Verbände. Diese war durch die Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Einheitswerten aus dem Jahr 2018 notwendig geworden, die schon in Bezug auf die Erhebung der Grundsteuer diskutiert worden sind.
Mit unserer Aktuellen Stunde zum Thema „Drohnen, Desinformation, Destabilisierung – Hybriden Bedrohungen entschlossen entgegentreten“ diskutieren wir die Auswirkungen und Maßnahmen gegen diese Versuche der Schwächung unserer Demokratie. Von Versuchen der Informationsmanipulation über Cyberangriffe bis hin zu unerlaubten Drohnenüberflügen; Staat und Gesellschaft müssen vor diesen Bedrohungslagen geschützt werden.
Weiterhin werden durch uns folgende Entschließungsanträge zur ersten Beratung eingebracht:
- „Landesaktionsplan Gute Geburt: Eine gesunde und gute Geburt für Mütter und Kinder sicherstellen“
Unser Entschließungsantrag zu einem Landesaktionsplan Gute Geburt ergänzt die vom Sozialministerium des Landes bereits eingeleiteten Maßnahmen, die eine flächendeckende, qualitativ hochwertige Geburtshilfe und erreichbare Versorgung sicherstellen sollen. Das Ministerium hat bereits einen Runden Tisch Hebammenversorgung in Niedersachsen ins Leben gerufen sowie Unterstützung für die Landesprojekte „Bauchgefühl“ und „Bauchgefühl 2.0“ zur Stärkung der natürlichen und selbstbestimmten Geburt gewährleistet.
Wir geben nun im Rahmen des Landesaktionsplans eine Reihe von Zielen vor, die erreicht werden sollen. Darunter fällt beispielsweise, dass jede Frau rund um die Uhr Anspruch auf eine wohnortnahe (d.h. eine max. 40-minütige Fahrtzeit) Versorgung in einem Kreißsaal hat, dass jede Frau Anspruch auf eine hebammenbegleitete Betreuung, mit der die regulären Vorgänge bei der Geburt und im Wochenbett gefördert und optimiert werden, hat und dass jede Frau Anspruch auf umfassende Informationen über geplante Eingriffe, Untersuchungen, Möglichkeiten zur Schmerzreduktion und mögliche Komplikationen hat. Zentral ist dabei die Zustimmung der Gebärenden hierzu im Rahmen einer partizipativen Entscheidungsfindung. Der Landesaktionsplan kann im Laufe seiner Umsetzung durch weitere Ziele ergänzt werden.
- „Potenzial von Speichern und Sektorenkopplung bei der Energiewende ausschöpfen“
Mit der Einbringung unseres Entschließungsantrags Potenzial von Speichern und Sektorenkopplung bei der Energiewende ausschöpfen wollen wir Niedersachsen als Energieland Nr. 1 im Sinne einer Gesamtstrategie weiterentwickeln. Hierfür ist es erforderlich, dass wir die durch den Bund beschlossenen Weichenstellungen konsequent weiterverfolgen und die Bedingungen vor Ort in die Gesamtstrategie einpflegen.
Das bedeutet konkret, dass wir unter anderem fordern, dass der Netzausbau weiterhin mit Priorität vorangetrieben wird, eine integrierte Netzentwicklungsplanung für Strom- und Wasserstoff-Netze noch intensiver erfolgt und die kommunalen Wärmepläne der Kommunen in der Netzausbauplanung ausreichend berücksichtigt werden, dass Anreize zum Aufbau von Langfristspeicherkapazität in Form von Untertagespeichern für Wasserstoff gestärkt werden und dass die Stromspeicherstrategie des Bundes unter Einbeziehung der Länder konkretisiert und fortgeführt wird, um insbesondere eine netzdienliche regionale Verortung von Großbatteriespeichern zu ermöglichen.
- „Instagram, TikTok und Co.: Mehr Schutz für Kinder und Jugendliche – Falsch- und Desinformationen eindämmen“
Mit unserem Entschließungsantrag Instagram, TikTok und Co.: Mehr Schutz für Kinder und Jugendliche – Falsch- und Desinformationen eindämmen nehmen wir eine Forderung aus unserer Braunschweiger Erklärung wieder auf. Hierbei geht es uns insbesondere um die Einhaltung und Kontrolle des gesetzlichen Mindestalters bei der Nutzung sozialer Medien sowie die Einführung einer Klarnamenpflicht. Wir sind davon überzeugt, dass auf diese Weise sowohl mehr Verantwortung, als auch mehr Transparenz im Umgang mit sozialen Medien hergestellt werden kann.
Konkret fordern wir, auf Bundesebene die Debatte um ein gesetzliches Mindestalter von 14 Jahren für die Nutzung von sozialen Medien anzustoßen. Die Plattformbetreiber sollen so verpflichtet werden, den Jugend- und Kinderschutz konsequenter umzusetzen und geeignete Altersverifikationsmaßnahmen einzuführen. Darüber hinaus wollen wir im Rahmen dieser Debatte auch die Möglichkeit zu prüfen, minderjährigen Nutzer*innen den Zugang zu sozialen Medien ausschließlich über spezielle Kinder- und Jugendkonten zu ermöglichen, die durch eine verbindliche, staatlich gestützte Altersverifikation abgesichert sind. Besonders wichtig ist uns die Forderung, die zielgerichtete Förderung von Medienkompetenz im schulischen Kontext mit dem Ziel fortzuführen, die Informations- und Nachrichtenkompetenz hinsichtlich der Beschaffung und Deutung von Informationen und Nachrichten von Kindern und Jugendlichen auf breiter Ebene weiter zu verbessern. Das gilt insbesondere für den bewussten Umgang mit sozialen Medien, die Erkennung von Desinformation sowie den Schutz vor Cybermobbing und anderen Online-Gefahren, die bereits Bestandteil schulischer Bildungsarbeit sind und im Rahmen der Lehrpläne weiterhin gestärkt werden sollen.
- „Niedersachsen 2030 – starker Standort, starke Wirtschaft“
Im Rahmen unseres Entschließungsantrags Niedersachsen 2030 – Starker Standort, starke Wirtschaft legen wir den Fokus auf die zentralen Herausforderungen für die niedersächsische Wirtschaft: Industrie- und Energiewandel, modernere Infrastruktur, Bekämpfung des Fachkräftemangels und Klimaneutralität. Ziel ist es, Niedersachsen als attraktiven und wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort zu sichern und zukunftsfähig zu machen.
Konkret fordern wir, die Sanierung maroder Brücken und den Ausbau sowie die Erneuerung der Verkehrsinfrastruktur voranzutreiben, um wirtschaftliche Impulse zu setzen und die Infrastruktur nachhaltig zu stärken und nötige Schwertransporte und militärische Verlegungen auch auf der Wasserstraße zu ermöglichen. Hinzu kommt unsere Forderung zu prüfen, wie das Land durch Beratungsangebote und koordinierende Maßnahmen gezielt den Ausbau von Schnellladeinfrastruktur in Gewerbegebieten, für Unternehmensflotten sowie in privaten Quartieren unterstützen kann, um die landesseitigen Voraussetzungen für eine flächendeckende Elektrifizierung der Mobilität zu verbessern. Zusätzlich platzieren wir mit dem Antrag eine Reihe von wichtigen Forderungen in Richtung des Bundes, wie z.B. Planungssicherheit für Unternehmen bei der Energieversorgung zu schaffen sowie eine Vereinheitlichung der Ladeinfrastruktur im Sinne einheitlicher Tarife, transparenter Preisgestaltung sowie einfacher und barrierefreier Bezahl- und Nutzungsverfahren, um das Laden von Elektrofahrzeugen verbraucherfreundlicher zu gestalten.
Sie sehen: Wir haben in den vergangenen Monaten gemeinsam viel erreicht – und dennoch liegt auch weiterhin eine Menge Arbeit vor uns. Nach der Sommerpause steigen wir direkt in die Haushaltsberatungen für das Jahr 2026 ein – eine entscheidende Phase, in der wir wichtige politische Weichenstellungen vornehmen werden.
Bis dahin wünsche ich Ihnen und Euch eine erholsame Sommerzeit und viele gute Momente – ob im Urlaub, zu Hause oder unterwegs.
Viele Grüße
Frank Henning