3. Juli 2026
Neue NBank-Regeln geben dem sozialen Wohnungsbau neuen Schub
Neue Förderrichtlinien der NBank
Die neuen Förderrichtlinien der NBank sind ein starkes Signal für den sozialen Wohnungsbau in Niedersachsen. Das Land hält an zinslosen Darlehen fest, erhöht die zulässigen Mieten und staffelt die Hilfe künftig klar nach drei Einkommensgruppen. Damit können mehr Bauherren wieder rechnen, planen und bauen.
Das sind sehr gute Nachrichten für Niedersachsen. Wer bezahlbare Wohnungen baut, braucht verlässliche und wirtschaftlich tragfähige Bedingungen. Genau hier setzen die neuen NBank-Regeln an.
Künftig richtet sich die Hilfe danach, an wen die Wohnungen vermietet werden. Für Haushalte mit sehr geringem Einkommen gibt es besonders starke Hilfe. Auch Menschen, deren Einkommen die Einkommensgrenzen des § 3 Abs. 2 NWoFG um bis zu 40 beziehungsweise 60 Prozent überschreitet, können künftig stärker profitieren. So erreicht geförderter Wohnraum nicht nur Haushalte innerhalb der verschiedenen Einkommensgruppen der Wohnraumförderung, sondern auch die arbeitende Mitte, die im freien Neubau oft keine bezahlbare Wohnung mehr findet.
Zinslose Darlehen bleiben erhalten. Dazu kommen Tilgungszuschüsse von 10, 20 oder 40 Prozent, je nach Einkommen der Mieterinnen und Mieter. Gleichzeitig dürfen die Mieten zwischen 6,80 Euro und 9 Euro liegen. Das hilft den Menschen, die eine bezahlbare Wohnung suchen, und es hilft denen, die diese Wohnungen bauen sollen.
Je nach Förderstufe stellt die NBank zinslose Darlehen in Höhe von 40, 60 oder 70 Prozent der förderfähigen Kosten bereit. Damit verbessert das Land die Lage für private Investoren, Genossenschaften und kommunale Wohnungsunternehmen deutlich. Öffentliche Hilfe muss so wirken, dass am Ende auch gebaut wird. Viele Projekte rechneten sich zuletzt kaum noch. Mit den neuen Regeln kann sozialer Wohnungsbau vielerorts wieder wirtschaftlich werden. Das ist der entscheidende Punkt.


