7. Februar 2019

Möglichkeiten des Teilhabechancengesetzes nutzen

Land soll 100 Langzeitarbeitslose einstellen

Die SPD-Landtagsabgeordneten Stefan Klein und Frank Henning.

Die SPD-Landtagsabgeordneten Stefan Klein und Frank Henning.

Auf Bundesebene wurde Ende letzten Jahres das Teilhabechancengesetz verabschiedet. Arbeitgeber haben damit unter anderem die Möglichkeit, im ersten Jahr einen Lohnkostenzuschuss von 75 Prozent zu erhalten, wenn sie sich entscheiden, Personen zu beschäftigen, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind.

„Wir begrüßen die hohen Investitionen, die durch Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit durchgesetzt werden konnten und auch in Niedersachsen bereits viele Initiativen auslösen“, so der arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Frank Henning. „Das Land Niedersachsen sollte hier als Arbeitgeber ebenfalls mit gutem Beispiel vorangehen. Wir regen deshalb an, dass das Niedersächsische Wirtschaftsministerium eine Initiative startet und diese koordiniert, um mindestens 100 Langzeitarbeitslose im Rahmen des Programms an geeigneten Stellen im Landesdienst zu beschäftigen“, erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Stefan Klein. „Damit können wir diesen Menschen eine berufliche Perspektive bieten, das bestehende Personal der Landesverwaltung entlasten und parallel geeignete Bewerber gewinnen, um dem Fachkräftemangel in Teilen der Landesverwaltung entgegenzuwirken“, so Klein und Henning.