15. Juli 2020

Juli-Sondersitzung des Niedersächsischen Landtags zur Corona-Krise

Heute beraten wir im Rahmen eines Sonderplenums den zweiten Nachtragshaushalt für Niedersachsen. Weiterhin beschäftigen die Corona-Pandemie und ihre Folgen maßgeblich unser politisches Geschehen. Um die Situation zu bekämpfen und kraftvoll aus der Krise zu kommen, werden wir im heutigen Sonderplenum den 2. Nachtragshaushalt 2020 beschließen. Der zweite Nachtragshaushalt stellt ein niedersächsisches Kraftpaket gegen die Corona-Krise und ihre folgenschweren Auswirkungen dar. Kurz zusammengefasst investiert Niedersachsen mit niedrigschwelligen Investitions- und Innovationshilfen in die Bereiche der Prävention und Vorsorge, um wichtige wirtschaftliche Impulse zu setzen. Mit weiteren Sonderprogrammen und Soforthilfen wird dies insbesondere unsere kleinen und mittelständischen Unternehmen unterstützen sowie wichtige Zukunftsinvestitionen im Bereich der Infrastruktur und der Nachhaltigkeit ausmachen. Der zweite Nachtragshaushalt basiert neben der Kompensation von Steuerausfällen auf vier Säulen und stellt insgesamt 8,4 Milliarden Euro bereit.

Mit unserer Aktuellen Stunde zum Thema „Jahrhundertchance Wasserstoff – Eckpfeiler für eine saubere und innovative Energiewende!“ möchten wir außerdem die Potenziale des Wasserstoffs für uns in Niedersachsen hervorheben. Niedersachsen steht in besonderer Verantwortung, den Aufbau einer grünen Wasserstoffwirtschaft voranzutreiben. Der Einstieg in die Erzeugung und Nutzung grünen Wasserstoffs im industriellen Maßstab ist wesentliche Voraussetzung für die Erreichung der deutschen Klimaschutzziele und damit auch einer treibhausneutralen Energieversorgung bis zum Jahr 2050. Die Einsatzfelder grünen Wasserstoffs sind vielseitig – sei es für die Energiegewinnung in der Industrie oder auch als neuer Antrieb für die Automobilbranche. Diese Chancen müssen wir ergreifen und Niedersachsen einer Vorreiterrolle zukommen lassen.

Zu den Gesetzen der Landesregierung:

TOP 2 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2020 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2020)
(Drs. 18/6800; Abschließende Beratung)

Der 2. Nachtragshaushalt 2020 umfasst insgesamt ca. 8,4 Milliarden Euro und beinhaltet neben der Kompensation von Steuerausfällen vier Investitions-Säulen.

Säule 1:

Mit insgesamt 1,9 Milliarden Euro kommt der Stabilisierung und der nachhaltigen Gestaltung der Wirtschaft ein großer Anteil zu:

  • davon sind 410 Millionen Euro für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) unter besonderer Berücksichtigung der Automobilzulieferer vorgesehen
  • als Tourismusland Niedersachsen ist das Sonderpaket für Tourismus und Gastronomie in Höhe von 120 Millionen Euro ein wichtiger Baustein, um den angeschlagenen Betrieben bei den angefallenen Kosten Unterstützung zu leisten
  • 100 Millionen Euro für die energetische Sanierung von Gebäuden
  • für energetische Sanierungsmaßnahmen an Hochschulen stehen 120 Mio. Euro bereit
  • 75 Mio. Euro für die Innovationsförderung der Wasserstoffwirtschaft und 75 Mio. Euro für eine niedersächsische Offensive im Bereich der erneuerbaren Energien als zentrale Pfeiler einer sich wandelnden Energieversorgung
  • Startups mit 100 Millionen Euro
  • Liquiditätshilfen für den ÖPNV mit 190 Millionen Euro
  • 30 Millionen Euro für ein Förderprogramm für Investitionen in den ÖPNV
  • 40 Millionen Euro für Elektromobilität und Ladesäulen
  • ein 100 Millionen Euro-Notfallfonds für besonders betroffene Branchen
  • zusätzliche 150 Millionen für den Breitbandausbau
  • 50 Millionen für den Landesfuhrpark und Schiffe
  • Überbrückungshilfe der EU-Förderung mit 20 Millionen Euro
  • 50 Millionen Euro zur Weiterführung von Programmen der NBank für Liquiditätskredite
  • 20 Millionen Euro für ein Rad- und Radwegesonderprogramm
  • 1 Million Euro für die Film- und Medienbranche
  • Sonderprogramm Fährredereien mit 15 Millionen Euro
  • 20 Millionen Euro für ein Sonderprogramm Zoos, Tierparke etc.
  • 20 Millionen Euro für das Sonderprogramm Luftfahrtprogramm
  • Sonderprogramm Häfen mit 20 Millionen Euro
  • 10 Millionen Euro für ein Sonderprogramm Digitalisierung des Einzelhandels
  • Sonderprogramm Flughäfen mit 5 Millionen Euro
  • Sonderprogramm Digitalisierung der Landesstraßenbaubehörden mit 3 Millionen Euro
  • Kofinanzierung des GRW-Sonderprogramms des Bundes (Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“) mit 55 Millionen Euro Landesmittel
  • 30 Millionen Euro für das Vorziehen von Digitalisierungsmaßnahmen zur Sicherung der Aufgabenwahrnehmung
  • 50 Millionen Euro zur CO²-Reduktion und die Durchführung der Richtlinie „Betriebliche Ressourcen- und Energieeffizienz“
  • 25 Millionen Euro für die Stabilisierung gemeinnütziger Organisationen

Säule 2:

Der kommunale Rettungsschirm wird mit über 1,1 Milliarden Euro die Niedersächsischen Kommunen unterstützen. Durch die eingebrochenen Gewerbesteuereinnahmen, das Ausbleiben von Eintrittsgeldern oder auch Nutzungsgebühren sind die Haushalte von Kommunen in arge Bedrängnis gekommen. Der kommunale Rettungsschirm für unsere Städte und Gemeinden ist für die Kompensation von Mehrausgaben und Mindereinnahmen von existenzieller Bedeutung, um die öffentliche Daseinsvorsorge und die kommunale Selbstverwaltung aufrecht zu erhalten.

Zusammen mit den Bundes- und Landesmitteln erhalten die Niedersächsischen Kommunen somit über 3,4 Milliarden Euro. Dies basiert auf der Vereinbarung zwischen Land und den Kommunalen Spitzenverbänden, dass mit dem Kommunalen Rettungsschirm für den Kitabereich die Ausfälle von Elternbeiträgen und der sogenannte Härtefallfonds beglichen sind sowie die Systemadministration an Schulen geregelt ist.

Säule 3:

Die Gefahr einer zweiten Infektionswelle besteht weiterhin. Deshalb ist die dritte Säule so entscheidend. Hier werden ca. 646 Millionen Euro für ein stabiles Gesundheitssystem und Vorsorgemaßnahmen investiert, davon:

  • 77,2 Millionen Euro zur Kofinanzierung des „Zukunftsprogramms Krankenhäuser“ des Bundes
  • für die zusätzliche Beschaffung von Schutzausrüstung, Schutzkleidung sowie Hygienemaßnahmen in Einrichtungen werden 200 Millionen Euro zur Verfügung gestellt
  • 250 Millionen Euro stehen für die Entschädigung gemäß § 56 Infektionsschutzgesetz zur Verfügung
  • mit 50 Millionen Euro wird von Seiten des Landes der Corona-Pflegebonus des Bundes gegenfinanzieren
  • Förderung der Schwangerschaftskonfliktberatung mit 240.000 Euro
  • 350.000 Euro für die Kosten des Vollzugs im MRVZN
  • für die Inanspruchnahme von Bürgschaften stehen 20 Millionen Euro zu Verfügung

Säule 4:

Die vierte Säule beinhalten vielseitige gesellschaftliche Bereiche und umfasst ein Fördervolumen von 700 Millionen Euro. Zusammenfassend wird ein Schutzschirm für Kultureinrichtungen, gemeinnützige Organisationen und Sport aufgespannt:

  • 10 Millionen Euro für freischaffende Künstlerinnen und Künstler sowie Soloselbstständige im Kulturbereich
  • 7 Millionen Euro für gemeinnützige Sportvereine als Basis für den Breiten- und Leistungssport in Niedersachsen
  • mit einer Fördersumme von 18 Millionen Euro wird der Aktionsplan Ausbildung ins Leben gerufen, um Ausbildungsplätze möglichst zu sichern
  • Kofinanzierung mit 10 Millionen Euro für Bundes- und Europaprogramme der Kulturförderung
  • ca. 2,6 Millionen Euro für Staatstheater und Landesmuseen
  • 47 Millionen Euro für Einnahmeausfälle für z. B. reservierte Krankenhausbetten in Unikliniken
  • knapp 2 Millionen Euro für Hygienemaßnahmen in Einrichtungen
  • 11,3 Millionen Euro für Forschungsprojekte, wie z. B. für Impfstoffe
  • Staatsbäder mit 6 Millionen Euro
  • Stornierungskosten für Schulfahrten mit 14,4 Millionen Euro
  • 28 Millionen Euro für Jugendherbergen, Jugendbildungsstätten und Familienbildungsstätten
  • Kofinanzierung der GAK-Mittel Wald mit 67 Millionen Euro
  • 10 Millionen Euro für die Landesforsten
  • Corona-Krisenstab für 3 Millionen Euro
  • 7 Millionen Euro für Ersatz-, Behelfs- und Sondereinrichtungen
  • 1,8 Millionen Euro für das Bündnis „Niedersachsen hält zusammen“
  • Zuschüsse von 175.000 Euro an diverse Einrichtungen wie Schulbauernhof etc.
  • 125.000 Euro zur Förderung der See-, Küsten- und Binnenfischerei
  • 750.000 Euro für Laboruntersuchungen für Justizvollzugsanstalten
  • zum Ausgleich von Einnahmeausfällen bei Betreuungsstationen Wildtiere stehen 913.000 Euro bereit
  • 500 Millionen Euro werden als Vorsorgemittel in Bezug auf die weitere Pandemieentwicklung und Ko-Finanzierungen bereitgehalten

Die Steuermindereinnahmen der Mai-Steuerschätzung für Niedersachsen belaufen sich auf 1,4 Milliarden Euro, die wir mit der Aufnahme von Schulden in Höhe dieser ausgleichen werden. Die beiden Pakete der Corona-Soforthilfen des Bundes lösen auf Landesebene Finanzierungen von ca. 1,2 Milliarden Euro aus.

Diese aufgezeigte erhebliche Neuverschuldung ist mit einem klaren Tilgungsplan verknüpft. Ab 2024 sollen über 25 Jahre lang die aufgenommenen Schulden abgebaut werden. Über diesen, zweiten Nachtragshaushalt beraten wir heute abschließend.

Auch wenn in diesem Jahr vieles anders ist, als es eigentlich geplant war: Ich wünsche Ihnen eine schöne und vor allem erholsame Sommer- und Urlaubszeit!

Viele Grüße
Frank Henning