26. Februar 2025

Bürokratieabbau voranbringen

Plenarrede vom 26. Februar 2025

Videomitschnitt der Rede

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Text der Rede

Es gilt das gesprochene Wort.

Vielen Dank, dass Sie mir das Wort erteilt haben. Nach einem langen Plenartag stelle ich fest: Das Beste kommt immer zum Schluss!

Wir haben den ursprünglich letzten Tagesordnungspunkt und behandeln sozusagen als Schmankerl das Thema Bürokratieabbau. Wir wollen das Leben der Menschen einfacher machen – einfach machen!

Meine Damen und Herren, ich empfehle jedem einen Blick in den Koalitionsvertrag von Rot-Grün. Wir haben dort dem Thema Bürokratieabbau und der Frage, wie wir das Leben der Menschen einfacher gestalten wollen, ein eigenes Kapitel gewidmet, überschrieben mit: „Niedersachsen einfach machen“. Wir machen jetzt einfach.

Wir wissen, dass viele Verwaltungsabläufe für die Menschen in Niedersachsen zu kompliziert sind. Bei den Förderprogrammen des Landes sehen wir erhebliches Vereinfachungspotenzial. Hier werden wir aktiv. Mithilfe der digitalen Möglichkeiten – Stichwort „Digitaloffensive“ – wollen wir Niedersachsen einfacher machen. – So lautet, sinngemäß zusammengefasst, lautet unser Koalitionsvertrag.

Damit wollen wir heute nicht nur beginnen. Wir wollen die Landesregierung auf ihrem Weg zum Bürokratieabbau mit unserem heutigen Initiativantrag unterstützen und noch einmal ein politisches Signal setzen.

Bürokratieabbau ist in aller Munde. Ich verweise auf die vielen Sonntagsreden. Kein Politiker, der nicht über Bürokratieabbau spricht. Nur, wenn es ernst wird, wird häufig wenig gemacht. Wir wollen dagegen umsetzen und eben „einfach machen“.

Ich verweise darauf, dass die Landesregierung schon eine erste Novelle der Niedersächsischen Bauordnung vorgelegt hat, die dieser Landtag mit großer Mehrheit verabschiedet hat. Mit dieser ersten Novelle haben wir das Bauen einfacher, schneller und vor allen Dingen kostengünstiger gemacht.

Die zentrale Vorschrift war der § 85 a, also die Umbauordnung, wo es darum ging, dass, wenn ich erweitere, wenn ich aufstocke, sozusagen der Neubau nicht mehr können muss als der Bestandsbau.

Wir haben viele Verfahren entschlackt. Es gibt Genehmigungsverfahren, die einfacher wurden.

Im Bereich der Neubauvorhaben wurde der Gebäudetyp E im Sinne einer Experimentierklausel eingefügt. Das führt zu kostengünstigerem und zu schnellerem Bauen und ist damit ein wichtiger Beitrag zum Bürokratieabbau, wie man auch an der bundesweit positiven Resonanz, die die NBauO erfahren hat, sehen kann.

(Beifall bei der SPD)

Wir unterstützen die Landesregierung also auf ihrem Weg.

Eine zweite Novelle der NBauO ist im Rahmen eines Fraktionsgesetzes angekündigt, das wir aller Voraussicht nach ins März-Plenum einbringen werden. Auch dabei geht es darum, Verfahren zu vereinfachen, weniger Bauvorschriften zu haben, weniger Baugenehmigungen beantragen zu müssen, verfahrensfreie Maßnahmen einzuführen, was auch die Kommunen entlastet, weil sie damit weniger Baugenehmigungsverfahren durchführen müssen.

Im Übrigen möchte ich auf den Kernbereich unseres Entschließungsantrags verweisen. Wir begrüßen ausdrücklich die finanzielle Absicherung der Clearingstelle bis zum Jahre 2028 und die damit verbundenen Kompetenzerweiterungen. Wir haben der Clearingstelle ja faktisch ein Initiativrecht eingeräumt. Die Clearingstelle hat in der Vergangenheit eher ein Schattendasein geführt, bestimmte begleitende Maßnahmen erledigt und Stellungnahmen abgegeben. Wir erwarten jetzt aufgrund der finanziellen Absicherung und auch des vorhandenen Initiativrechts, dass diese Clearingstelle zukünftig proaktiv, also von selbst, tätig wird, die Landesregierung auf die Problemlagen hinweist und konkrete Vorschläge zur bürokratieärmeren Verwaltung und zum Bürokratieabbau macht.

Ich finde, das ist eine Riesenchance auch für die IHK und die Handwerkskammern, die im Mittelstandsbeirat der Clearingstelle mitwirken, sich einzubringen und konkrete Vorschläge zum Bürokratieabbau zu machen. Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, meine Damen und Herren, aber immer, wenn man mit IHK, Handwerkskammern und Unternehmen spricht, dann klagen sie über Bürokratie. Aber wenn man nachfragt: „Was meinen Sie denn konkret? Welche konkreten Vorschläge gibt es?“, dann kommt da relativ wenig. Deswegen erwarten wir jetzt im Rahmen des Initiativrechts der Clearingstelle, dass konkrete Vorschläge seitens IHK und Handwerkskammern gemacht werden.

Wir begrüßen in dem Entschließungsantrag noch einmal die laufenden Bemühungen der Landesregierung zum Thema „Einfacher. Schneller. Günstiger.“ Das ist ja ein gesamtes Maßnahmenbündel, das die Landesregierung schon auf den Weg gebracht hat. Wir sind also nicht bei Tag eins, sondern wir wollen hiermit heute ‑ ich hätte fast gesagt, „eine Anschubfinanzierung geben“ ‑ einen Gedankenblitz einbringen, der die Landesregierung noch einmal anschiebt, weitere Bürokratieabbauvorschläge zu machen.

In diesem Zusammenhang begrüßen wir in unserem Entschließungsantrag natürlich auch die wirklich wertvolle Arbeit der Stabsstelle „Transformation der Wirtschaft“ im Wirtschaftsministerium. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, Vanessa Albowitz als stellvertretender Leiterin dieser Stabsstelle zu danken, denn sie ist immer bei Rückfragen und Ideen ansprechbar und bearbeitet das Thema Bürokratieabbau jedenfalls aus meiner Sicht in sehr vorbildlicher Art und Weise. Wir wollen mit diesem Entschließungsantrag die Kompetenzen der Stabsstelle „Transformation der Wirtschaft“ im MW verstärkt nutzen und fordern alle Ministerien auf, die Stabsstelle verstärkt in Anspruch zu nehmen, weil dort hohe Kompetenzen vorhanden sind.

Meine Damen und Herren, wenn es um die drängendsten Probleme von Unternehmen geht, dann nennen die Unternehmer mir immer wieder, wenn ich mit ihnen spreche, das Thema Fachkräftemangel, sie nennen das Thema hohe Energiepreise, aber vor allen Dingen lähmende Vorschriften, überlange Planungs- und Genehmigungsverfahren und Berichts- sowie Dokumentationspflichten als wesentlichen Hemmschuh. Auch das haben wir in unserem Entschließungsantrag aufgegriffen. Dokumentationspflichten müssen abgebaut werden. Nach unserer Auffassung wird in Deutschland weitgehend überreguliert. Schon seit Jahrzehnten wird verlässlich über Bürokratie geklagt.

Es ist aus unserer Sicht eine Frage der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Wir sollten ernsthaft fragen: Wo muss der Staat überhaupt notwendigerweise etwas regeln, und wo kann und sollte er sinnvollerweise loslassen? Bei der NBauO haben wir gezeigt, wie man loslassen kann.

Die Antwort liegt aus meiner Sicht in einem präzisen Staat. Der Vorschriftendschungel ist zu lichten; das ist natürlich eine Herkulesaufgabe. Aber notwendig ist vor allen Dingen auch ein Mentalitätswechsel in den Verwaltungen, der von oben vorgelebt werden muss. Nicht alles ist kritisch zu hinterfragen. Man kann den Unternehmen und Antragstellern auch einfach mal vertrauen. Ich kenne das aus dem Bereich des Steuerrechts, wo es heißt, dass die Steuererklärung natürlich nach bestem Wissen und Gewissen ausgefüllt worden ist und deswegen die Vermutung der Richtigkeit in sich birgt.

Die Landesregierung ist hier also auf dem besten Weg, alles einfacher, schneller und günstiger zu machen; ich habe auf das Thema Bauordnung hingewiesen.

Ich möchte auf den Punkt 4 hinweisen, unter dem wir das Landesvergaberecht thematisiert haben. Die Landesregierung ist schon dabei, zu versuchen, das Landesvergabegesetz transparenter und einfacher und die Dinge schneller zu gestalten. Das geschieht zurzeit. Wir fordern in unserem Entschließungsantrag, die Wertgrenzen anzuheben.

Nur durch eine Anhebung der Wertgrenzen kommt dieses strenge Regime des Landesvergaberechts mit den verbundenen europaweiten Ausschreibungen erst später zum Tragen bzw. zur Anwendung. Das ist, glaube ich, eine gute Lösung, eine pragmatische Lösung, um dann mit Hilfe der Anhebung der Wertgrenzen weniger öffentlich ausschreiben oder europaweit ausschreiben zu müssen. Neben der Anhebung der Wertgrenzen soll aber aus unserer Sicht das eigentliche Ausschreibungsverfahren, wenn man am Ende europaweit ausschreiben muss, weil man die Wertgrenzen erreicht, verschlankt und vereinfacht werden.

Ziel ist es, Beschaffungen zu beschleunigen und zu vereinfachen und vor allen Dingen dadurch personelle Ressourcen zu schonen, übrigens auch im Bereich Wohnungsbau. Die Wohnungsbaugesellschaften sind öffentliche Auftraggeber und klagen landauf, landab darüber, dass sie als öffentliche Auftraggeber häufig europaweit ausschreiben müssen. Auch da können wir etwas tun, um den Wohnungsbau günstiger zu machen und zu beschleunigen.

Ein wichtiger Punkt, den wir in dem Entschließungsantrag unter Nr. 4 noch mal einfordern, ist das Tariftreuegesetz. Es soll möglichst einfach geregelt werden, dass im Rahmen der Wettbewerbsgleichheit und um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, nur noch Aufträge an Unternehmen vergeben werden, die Tariflohn zahlen. Das Ganze erfolgt auch bürokratiearm, habe ich mir sagen lassen, weil dann einfach in den Formularen bei den Ausschreibungen angekreuzt wird, dass nach Tariflohn gezahlt wird. Die Kommunen müssen da nichts überwachen, sondern das erfolgt durch die Landesbehörde. Der Tariftreue zum Durchbruch zu verhelfen, ist Punkt 4. Das ist uns ganz wichtig, damit in Zukunft keine Wettbewerbsverzerrungen mehr entstehen.

Der letzte Punkt, auf den ich hinweisen möchte, sind die Nrn. 3 und 4, die im Grunde genommen durch die heutige Presseberichterstattung schon wieder überholt sind. Wir haben in den Nrn. 3 und 4 die Landesregierung gebeten, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass das – und jetzt kommt es – Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – das ist ein schöner Name, der die Bürokratie schon in sich birgt – pragmatisch umgesetzt wird.

(Glocke der Präsidentin)

Niemand will Kinderarbeit befördern, niemand will Sklavenarbeit befördern. Trotzdem ist das Ganze, was da ausgedacht wurde, auch ein Bürokratiemonster. Seit heute wissen wir, wenn man die Neue Osnabrücker Zeitung verfolgt –

Vizepräsidentin Dr.in Tanja Meyer:

Herr Henning.

Frank Henning (SPD):

oder wenn man im Spiegel nachliest, dass dieses Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ein Jahr ausgesetzt werden soll – das hat die EU-Ebene entschieden – und dass es entscheidend entschlackt werden soll, dass es nur noch angewandt werden soll –

Vizepräsidentin Dr.in Tanja Meyer:

Herr Henning.

Frank Henning (SPD):

– für größere Unternehmen mit 1 000 Arbeitnehmern und nicht mehr mit 250.

Vizepräsidentin Dr.in Tanja Meyer:

Kommen Sie bitte zum Schluss.

Frank Henning (SPD):

Ich glaube, das ist ein guter Beitrag zum Bürokratieabbau und ein weiterer Beitrag –

Vizepräsidentin Dr.in Tanja Meyer:

Nein!

Frank Henning (SPD):

– zum Bürokratieabbau, wenn ich jetzt meine Redezeit einhalte, Ihnen einen schönen Feierabend wünsche –

Vizepräsidentin Dr.in Tanja Meyer:

Danke schön.

Frank Henning (SPD):

– und mich auf die gute Beratung im Ausschuss freue.

Vielen Dank.