21. Januar 2020

Ehrenamtliche Flüchtlingshilfe: Der Bund muss handeln!

Frank Henning: „Der Bund muss sich auch weiterhin an den flüchtlingsbedingten Kosten beteiligen!“

Bei der derzeit diskutierten Kürzung von Finanzmitteln für ehrenamtliche Flüchtlingshelferinnen und -helfer sieht der SPD-Landtagsabgeordnete Frank Henning den Bund in der Pflicht, entgegenzusteuern: „Ausschlaggebend für die zurückgehenden Finanzmittel des Landes sind ausbleibende Zahlungen durch den Bund“, erläutert Henning. „Der Bund hat die Finanzmittel für die Aufnahme und die Integration von Geflüchteten schrittweise zurückgefahren und sieht für die Länder ab dem Jahr 2022 keine Erstattung mehr vor.“

Das Land habe versucht, gegenzusteuern, so Henning. Wichtigstes Ziel sei, den drastischen Rückgang der Zahlungsverpflichtungen des Bundes so auszugleichen, dass Kernmaßnahmen wie die Migrationsberatung und die Koordinierungsstelle Migration und Teilhabe nicht gefährdet werden. „Aber das Land kann die ausbleibenden Zahlungen des Bundes nicht komplett ersetzen, sondern nur teilweise auffangen“, betont Frank Henning.

„Stellt der Bund seine Zahlungen ein, sendet das ein völlig falsches Signal. Zwar kommen mittlerweile weniger Flüchtlinge nach Niedersachsen als noch vor ein paar Jahren, aber für das Jahr 2019 kann trotzdem von bis zu 15.000 Zugängen ausgegangen werden. Diese Menschen müssen ebenfalls eine Chance auf eine gute und nachhaltige Integration in unsere Gesellschaft haben, ebenso wie jene, die schon etwas länger bei uns leben. Wir haben das große Glück, dass sich viele ehrenamtliche Helferinnen und Helfer mit ihrem großen persönlichen Einsatz für die Integration von Flüchtlingen einsetzen. Die Unterstützung dieser wichtigen Arbeit darf nicht versiegen. Deshalb muss sich der Bund auch über das Jahr 2021 hinaus weiterhin an den flüchtlingsbedingten Kosten von Ländern und Kommunen beteiligen!“, fordert Henning abschließend.