14. Januar 2022
Chance nutzen und Straßenausbaubeiträge in Osnabrück abschaffen
Urteil des Verwaltungsgerichts setzt Stadt unter Zugzwang
Im Landtag habe ich in meiner Funktion als Abgeordneter an der Novellierung des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes mitgewirkt, mit der wir den Kommunen flexible Gestaltungsmöglichkeiten im Bereich der Straßenausbaubeiträge an die Hand gegeben haben. Die Kommunen können in eigener Zuständigkeit die Straßenausbaubeiträge abschaffen oder eine Reihe von Maßnahmen treffen, um die Beitragslast der Bürgerinnen und Bürgern abzumildern. Im Sinne der kommunalen Selbstverwaltung hat der Landtag hier die Entscheidungskompetenz klar bei den Kommunen belassen, sodass jede Kommune dies individuell für sich regeln kann.
Nun ist vom Verwaltungsgericht Osnabrück ein Urteil darüber ergangen, dass die aktuell gültige Osnabrücker Satzung für die Straßenausbaubeiträge gleich an mehreren Stellen fehlerhaft ist. Das setzt die Stadt nicht nur unter Zugzwang, hier zu Änderungen zu kommen, es bietet auch die Chance, in diesem Zuge die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in die Wege zu leiten. Diese Chance sollten wir dringend nutzen.
In meiner Funktion als SPD-Oberbürgermeisterkandidat habe ich in meinem 100-Tage-Programm im vergangenen Jahr ebenfalls die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge gefordert. Nach meiner Wahl hätte ich die Verwaltung bereits innerhalb der ersten 100 Tage damit beauftragt, einen angemessenen Übergangszeitraum zu entwickeln, an dessen Ende die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge wirksam vollzogen werden kann. Die SPD-Fraktion hat sich meiner Forderung ebenfalls angeschlossen einen entsprechenden Antrag in den Rat eingebracht.
Nun hat Frau Pötter die Wahl im September für sich entscheiden können. Sie sollte nun die Möglichkeiten nutzen, die der Landtag, die die Kommunalaufsicht, die Verwaltung und die nun auch das Verwaltungsgericht aufgezeigt haben. Das aktuelle Urteil des Verwaltungsgerichts bestätigt mich in meiner Haltung. Wir sollten die Chance nutzen und für Entlastungen der Osnabrücker Bürgerinnen und Bürger sorgen. Die Satzung muss nun so oder so angepasst werden. Es ist nur sinnvoll, diese Anpassung mit der Einführung einer Übergangsregelung zu verbinden, an deren Ende die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Osnabrück steht. Damit sparen wir Stellen in der Verwaltung ein, die sich aktuell noch mit der Berechnung und Erhebung dieser Beiträge, vor allem aber auch mit den Klageverfahren der Straßenanlieger gegen die Beiträge beschäftigen müssen. Damit entlasten wir aber vor allem auch Bürgerinnen und Bürger, so zum Beispiel insbesondere Rentner und Rentnerinnen, für die Straßenausbaubeiträge oftmals eine unvorhergesehen hohe Belastung darstellen können. Diese übermäßigen Belastungen gehören dringend abgeschafft.