17. Mai 2022
Baugrundstücke sind keine Spekulationsobjekte!
CDU-Kritik setzt auf künstliche Aufregung von gar nicht Betroffenen
Eine Pressemitteilung der SPD-Ratsfraktion Osnabrück.
„Trotz Wohnungsmangels in Osnabrück werden baureife Grundstücke zu Spekulationsobjekten. Insbesondere zwischen bereits bebauten Grundstücken werden baureife Flächen oft gekauft, um einen Wertzuwachs abzuwarten und die Grundstücke dann mit Gewinn weiter zu veräußern. Ein Interesse an einer sachgerechten Nutzung der Grundstücke besteht in vielen Fällen nicht“, so Frank Henning, SPD-Ratsmitglied und MdL.
„Die Folge sind Baulücken, die städteplanerisch unbefriedigend sind und dazu führen, dass der Bedarf an Baugrundstücken und damit Wohnraum, trotz bereits voll erschlossenen Flächen, nicht gedeckt werden kann. Das ist zweifach schädlich, erstens für die Stadtgesellschaft und zweitens für den Bodenbedarf für Baugrund und Infrastruktur,“ führt Susanne Hambürger dos Reis, SPD-Fraktionsvorsitzende im Rat, weiter aus.
Die alte Bundesregierung hatte deshalb im neuen Grundsteuergesetz, das ab 1.1.2025 zur Anwendung kommt, beschlossen, dass die Kommunen die Möglichkeit erhalten, die Baulandmobilisierung durch grundsteuerliche Maßnahmen zu begleiten.
„Hierfür wird die Möglichkeit eingeräumt, einen erhöhten Hebesatz auf baureife Grundstücke festzusetzen. Die zusätzliche grundsteuerliche Belastung von brachliegenden Flächen ist ein wichtiges Instrument, um einerseits Spekulationen zu begegnen und andererseits Bauland zu reaktivieren. Wir versprechen uns wichtige Impulse für die Innenentwicklung“, so Frank Henning weiter.
„Auf Bundes- und Landesebene haben die CDU-Fraktionen die Einführung der Grundsteuer C mit vorangebracht. Umso mehr verwundert die Kritik des finanzpolitischen Sprechers der CDU im Rat, Marius Keite, an diesem Instrument, trägt es doch dazu bei, mehr bezahlbaren Wohnraum für Osnabrück zu schaffen,“ geben Hambürger dos Reis und Frank Henning zu bedenken.
Die Stadt Osnabrück könne nun ihre Gestaltungsspielräume nutzen und bis 2025 ein Konzept entwickeln, um die Grundstücke in Osnabrück zu identifizieren, für die die genannten städtebaulichen Gründe gelten sollen.
Das Ganze sei durch eine Satzung öffentlich bekannt zu machen und entsprechend zu begründen. Als städtebauliche Gründe kämen insbesondere die Deckung eines erhöhten Bedarfs an Wohn- und Arbeitsstätten in Betracht, sowie Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen, die Nachverdichtung bestehender Siedlungsstrukturen oder die Stärkung der Innenentwicklung.
Die Ratsmehrheit aus Grünen/SPD/Volt habe sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Einführung der Grundsteuer C zu prüfen. Die Grundsteuer C sei aus Sicht der SPD-Fraktion ein Instrument, welches für mehr Wohnraum sorgen könne ohne weitere Bauflächen zu planen und mit hohen Kosten zu erschließen.
„Wir können damit wertvolle Außenflächen schützen und die unnötige Versiegelung der Landschaft verhindern, wenn mit Hilfe der Grundsteuer C im Innenstadtbereich Baulücken geschlossen werden,“ so die beiden SPD-Sprecher:innen abschließend.