20. Juni 2023

Rede zu Erleichterungen für Scheunenfeste, Photovoltaikanlagen und Wärmepumpen in der Nds. Bauordnung

Rede in der Plenarsitzung des Nds. Landtags vom 20. Juni 2023

Videomitschnitt der Rede

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Text der Rede

Es gilt das gesprochene Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,

das heute vorliegende Gesetz zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung ist einer von vier parallel verlaufenden Gesetzentwürfen, die wir alle noch in diesem Jahr einbringen werden. Das sind: Die heutige Bauordnung, die sich ja im Wesentlichen mit der Erleichterung für die Scheunenfeste und der PV-Anlagen und der Wärmepumpen befasst. Als nächstes hatten wir dann die NBauO-Klimathemen, die wir durch das Niedersächsische Klimaschutzgesetz gerade in den Landtag eingebracht haben. Es wird folgen die Umbauordnung, die dann noch mal die NBauO verändern wird. Da geht es um die Sanierung von Altbauten im Bestand – ein wichtiger Beitrag zur Klimawende. Und es wird am Ende noch mal das Ingenieursgesetz, der § 53 im Zusammenhang mit der NBauO, demnächst verändert. Da geht es um Bauvorlageberechtigungen im Zusammenhang mit EU-Vertragsverletzungsverfahren.

Heute aber geht es um die berühmt-berüchtigten Scheunenfeste, hier insbesondere Erleichterungen, die wir mit diesem Gesetz beschließen werden, und um die Zulassung von PV-Anlagen auf Garagendächern und Wärmepumpen, insbesondere im Grenzabstandsbereich.

Zu den Scheunenfesten, die ja bekanntermaßen viel kritisiert worden sind, insbesondere gab’s eine große Aufregung um die Streichung des § 47 der Versammlungsstätten-Verordnung durch den damaligen Minister Althusmann, was dann ja dankenswerterweise unser Bauminister Olaf Lies auf dem Erlasswege geklärt hat, um die Scheunenfeste auch weiterhin durchführen zu können und möglichst unbürokratisch genehmigen zu lassen. Die heutige Änderung soll diesen Erlass unseres Bauministers Olaf Lies auf eine gesetzliche Grundlage stellen. Die Genehmigung ist bis zu 200 Personen – lieber Kollege, Sie wissen das, Sie werden sich ja heute deswegen auch enthalten – bis zu 200 Personen verfahrensfrei und unbürokratisch möglich. Ab 200 Personen werden wir in der neuen NBauO ein vereinfachtes – ich betone: vereinfachtes – Baugenehmigungsverfahren durchführen. Würden wir das heute nicht beschließen, würden zahlreiche Baugenehmigungsvorschriften zur Anwendung kommen. Das heißt, wir werden heute eine Vereinfachung für die Organisatoren der Scheunenfeste beschließen. Ich weiß gar nicht, warum auf Seiten der CDU so eine große Aufregung herrscht. Dass der § 47 gestrichen worden ist, hat doch Ihr Minister damals gemacht, also ist da doch nichts Falsches dran. Regen Sie sich nicht so auf, Sie können ja gleich noch zu Wort kommen.

Dieser Schwellenwert von 200 Personen ist übrigens bundeseinheitlich durch die Bauministerkonferenz geregelt worden, in der Muster-Bauordnung enthalten, und deswegen haben auch alle 16 Bundesländer diesen Schwellenwert, bis zu 200 Personen genehmigungsfrei derartige Scheunenfeste durchführen zu können, in ihren Bauordnungen erlassen. Das ist also eine einheitliche Regelung, von der wir uns nicht abwenden wollten, sondern in der Riege der 16 Länder bleiben wollten. Im Übrigen, Ihr Antrag, den Sie im Ausschuss gestellt haben auf 1.000 Personen zu gehen, ist angesichts der Erfahrungen, die wir natürlich machen mussten auch mit der Love Parade beispielsweise aus unserer Sicht unverantwortlich. Deswegen ist der Grenzwert von 200 aus unserer Sicht in Ordnung, denn das Fluchtverhalten von Personen gerade in Paniksituationen, das zeigen diverse Studien, ist bei 200 Personen ein ganz anderes Verhalten als bei 1.000. Würde der Wert von 200 Personen jetzt angehoben, muss ich übrigens auch noch mal sagen, würden wir die Antragssteller auch alleine lassen, die Antragssteller von solchen Scheunenfesten. Denn es würde niemand mehr über dieses Genehmigungsverfahren drübergucken, es würde keine Behörde mehr auf diesen Antrag schauen und wir würden dann die Antragsteller, die ja alleine verantwortlich sind für die Einhaltung des Brandschutzes und der behördlichen Auflagen alleine lassen. Hier haben wir also eine gewisse Partnerschaft, wenn wir hier ein solches vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren durchführen.

Ich betone: Ab 200 liegt dann die Beschränkung der Behörden auf der Prüfung des Brandschutzes. Es ist also ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren. Und auch die Unterlagen, die vorgelegt werden müssen, sind weniger, weil es eben nur um den Brandschutz geht und deswegen tragen wir mit der neuen Bauordnung heute zu einer Verfahrensvereinfachung und damit auch zum Bürokratieabbau bei. Letztlich sind wir auch der katholischen Landjugend, die sich ja in der Anhörung auch noch mal deutlich zu diesen Scheunenfesten geäußert hat, sehr entgegengekommen. Die waren am Ende, glaube ich, auch zufrieden, weil wir als regierungstragende Fraktionen ja die ursprünglichen drei Tage erweitert haben auf drei Veranstaltungen zu jeweils vier Tagen im Jahr. Das trägt die CDU-Fraktion ja bekanntermaßen mit, das fand ich gut, da haben wir uns ja im Ausschuss sehr einvernehmlich drauf verständigt. Wir haben also jetzt die Möglichkeit, drei Mal im Jahr an bis zu vier Tage derartige Scheunenfeste und Festivitäten durchzuführen. Ich glaube, damit sind wir den Anmerkungen der Landjugend in der Anhörung sehr weit entgegengekommen.

Jetzt zu den PV-Anlagen auf Garagen und den Wärmepumpen. Aufgrund unserer klimapolitischen Ziele müssen wir auch die NBauO natürlich entsprechend anpassen und weitere Erleichterungen und Privilegierungen beispielsweise für die Wärmepumpen hier in die NBauO hineinschreiben. Wärmepumpen werden ja das zentrale Element der Energiewende in den nächsten Jahren darstellen. Wir haben also hier eine Regelung geschaffen, die Wärmepumpen, sofern sie nur zwei Meter hoch und drei Meter breit sind, auch auf die Nachbargrenze, auf die Grundstücksgrenze zu stellen. Sie werden also privilegiert. Das ist insbesondere in Ballungszentren wie Osnabrück oder auch anderen wie Hannover wichtig, weil es dort ja häufig Grundstücke gibt, die ein bisschen kleiner sind, beispielsweise Reihenhausgrundstücke. Und wenn wir der Wärmewende dort zum Erfolg verhelfen wollen, dann müssen eben die Wärmepumpen auch auf die Grundstücksgrenze gesetzt werden können. Wir haben allerdings eine Änderung eingefügt, als regierungstragende Fraktionen, weil uns auch wichtig war, eine Abwägung zwischen den drohenden Nachbarschaftskonflikten auf der einen und den Anforderungen, die die Energiewende nun mal mit sich bringt, auf der anderen Seite, hinzubekommen. Wir haben gesagt, dass der Grundfall eigentlich der sein soll, dass eine Wärmepumpe möglichst auf dem eigenen Grundstück installiert werden soll und nur wenn das nicht geht, dass man dann auf die Grenze geht, um dann diese Reihenhaus-Grundstücke auch entsprechend zu privilegieren. Aber der Grundfall ist: auf dem eigenen Grundstück und möglichst weg vom Nachbarn, sodass es hier auch nicht zu Nachbarschaftsstreitigkeiten kommt. Da haben wir eine Formulierung gefunden, die, glaube ich, ganz zielführend war.

Ein weiterer Punkt, den wir in der NBauO jetzt regeln, sind PV-Anlagen auf Garagendächern. Einfach zusammengefasst, dürfen diese nicht höher als 3,70 Meter sein und müssen einen Abstand von einem Meter zur Grundstücksgrenze einhalten. Ich glaube, das haben wir jetzt erstmals ermöglicht, dass auch auf solchen Nebenanlagen dann Photovoltaik-Anlagen betrieben werden können.

Bei diesen Änderungen werden wir es aber im Interesse des Klimaschutzes nicht belassen. Das ist erst der Anfang. Ich hatte das skizziert, dass wir insgesamt vier Änderungen an der Bauordnung vornehmen wollen. Der Bau- und Gebäudesektor verursacht in Deutschland 55 % aller Abfälle und 40 % aller Treibhausgasemissionen und deswegen ist es für uns auch laut Koalitionsvereinbarung außerordentlich wichtig, im Bestand zu sanieren, denn da steckt viel Musik drin, wenn man CO2 einsparen will, dass man gerade den alten Gebäudebestand saniert. Deswegen werden wir eine sogenannte Umbauordnung demnächst hier in den Niedersächsischen Landtag einbringen. Diese Umbauordnung wird dann die Niedersächsische Bauordnung entsprechend noch einmal anpassen.

Vielen Dank.