19. November 2019
Statement zur Einhaltung von Tariftreue- und Vergaberichtlinien
Zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und vertraglichen Kontrollen öffentlicher Aufträge
„Wir begrüßen die Bestrebungen auf Bundesebene, engagiert gegen Schwarzarbeit vorzugehen und die Einhaltung von Mindestlöhnen auf dem Arbeitsmarkt schärfer zu kontrollieren. Gleichzeitig müssen jedoch gerade die vertraglichen Kontrollen mit Blick auf öffentliche Aufträge ausgeweitet werden.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht zur Änderung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes und der Landeshaushaltsordnung keine Änderung des § 14 vor. Nach diesem Paragrafen sind öffentlichen Auftraggeber gehalten, Kontrollen durchzuführen, um zu überprüfen, ob die beauftragten Unternehmen sowie Subunternehmern die vergaberechtlichen Verpflichtungen einhalten.
Konkret heißt dies, dass es häufiger zu Verletzungen der Mindestentgelte bei Ausführung des öffentlichen Auftrages für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kommt. Gerade niedersächsische Baustellen müssen stärker ins Visier der Kontrolleure genommen werden, hier gibt es immer wieder Verstöße gegen die Mindestentgelte! Für uns als SPD-Landtagsfraktion ist jedoch auch klar, dass die entsprechenden Kontrollstellen nur eine konsequente Überwachung leisten können, wenn sie adäquat sachlich, personell und organisatorisch ausgestattet sind. Zudem ist für uns denkbar, eine Kontrollstelle äquivalent zur Prüfbehörde des saarländischen Tariftreuegesetzes einzurichten.“