4. August 2014

August 2014: Sozialer Wohnungsbau, Gorleben und andere Themen aus dem Landtag

Die Plenarsitzung im Juli war nicht nur die letzte vor der Sommerpause, sondern auch die letzte Sitzung im alten Plenarsaal. Denn in den kommenden drei Jahren werden das Innere des Landtagsgebäudes und insbesondere der in die Jahre gekommene und gänzlich fensterlose Plenarsaal komplett umgestaltet und an heutige Anforderungen angepasst. Der Landtag zieht in dieser Zeit ins nahegelegene Forum am Markt um, wo ein provisorischer Plenarsaal für die Sitzungen des Landtags eingerichtet wurde.

Auch bei der letzten Sitzung in den betagten Räumlichkeiten des alten Plenarsaals standen für die insgesamt vier Tage andauernde Plenarwoche viele wichtige Themen auf der Tagesordnung, von denen ich ein paar besonders hervorheben möchte.

Ein zentraler Beschluss, den der Landtag direkt zu Beginn der Plenarwoche getroffen hat, betrifft den sozialen Wohnungsbau. Mit der beschlossenen Änderung am Niedersächsischen Wohnraumfördergesetz wurde festgelegt, dass die Kompensationszahlungen, die der Bund bis zum Jahr 2019 an die Länder zahlt, auch weiterhin in Höhe von jährlich 40 Millionen Euro im Wohnraumförderfonds für die Wohnraumförderung eingesetzt werden können. Außerdem werden über das Programm „Energetische Sanierung sozial benachteiligter Stadtquartiere“ 32 Millionen Euro aus EFRE-Mitteln für den Bereich Wohnraumförderung zur Verfügung stehen. Und auch im Bereich des studentischen Wohnens wird in die Infrastruktur investiert: 1,5 Millionen Euro werden in diesem Jahr für dringend benötigte soziale Infrastruktur im Bereich Wohnen an die Studentenwerke gehen.

Rot-Grün setzt sich damit dafür ein, dass der soziale Wohnungsbau gefördert wird und dass Mieten auch nach einer energetischen Sanierung nicht zu stark ansteigen. Gerade für städtische Ballungsräume ist dies besonders wichtig, damit Wohnraum auch für Menschen mit geringem oder mittlerem Einkommen bezahlbar bleibt.

Auch über das Thema Netzausbau wurde beraten. Es ist klar, dass wir neue Stromleitungen benötigen, damit die Energiewende erfolgreich umgesetzt werden kann und je schneller die neuen Leitungen bereitgestellt werden können, desto eher kann die Energiewende gelingen. Dafür ist sowohl bei Freileitungen als auch bei einer Erdverkabelung die Akzeptanz in der Bevölkerung besonders wichtig. Das Plenum beschäftigte sich in dieser Sitzung insbesondere mit den Entschädigungszahlungen an Privateigentümer, die ihre Flächen für die Stromleitungen zur Verfügung stellen. Rot-Grün fordert in diesem Kontext dazu auf, das Entschädigungsrecht auf Bundesebene dahingehend prüfen zu lassen, ob die Ausgleichszahlungen bspw. an Land- oder Fortwirte, die ihre Flächen im Zuge der Energiewende für die Stromtrassen zur Verfügung stellen, angemessen und gerecht sind.

Ein weiteres Thema, das für Niedersachsen dauerhaft von besonderer Bedeutung ist, ist der Hochwasserschutz. Gerade mit dem Elbe-Hochwasser des vergangenen Jahres ist einmal mehr deutlich geworden, wie wichtig ein vorbeugender Hochwasserschutz für Niedersachsen ist. Extreme Wetterereignisse haben in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten zugenommen – auch die starken Regenfälle in Nordrhein-Westfalen, die Anfang der letzten Woche unter anderem am Beispiel von Münster gezeigt haben, wie plötzlich es zu Überschwemmungen kommen kann, führen uns dies bildlich vor Augen. Die rot-grüne Landesregierung beschäftigt sich daher intensiv mit präventivem Hochwasserschutz, mit der Gewinnung von Rückhalteräumen, der Beseitigung von Schwachstellen beim bereits vorhandenen Hochwasserschutz und auch mit einer besseren Vorhersage von Hochwasserereignissen.

Und auch Gorleben spielte eine wichtige Rolle im Plenum. Die in der letzten Woche getroffene Entscheidung, die Erkundung von Gorleben zu stoppen, war die richtige Wahl. Zwar ist Gorleben bisher der einzige untersuchte Standort für eine mögliche Endlagerung – dies bedeutet aber keinesfalls, dass dies auch der geeignetste Endlagerungsort in Deutschland ist. Die Standortwahl muss ergebnisoffen geführt werden und darf nicht von einer Verlockung für Energieunternehmen, Gorleben aus finanziellen Gründen zu bevorzugen, abhängig sein. Es muss ein Ort gefunden werden, an dem eine Endlagerung des Atommülls für Jahrhunderte und Jahrtausende möglich ist – diese Entscheidung darf nicht aus finanzieller Bequemlichkeit heraus getroffen werden. Daher ist es nur folgerichtig, dass für Gorleben wie auch für alle anderen möglichen Standorte in Deutschland die größtmögliche Gleichbehandlung gilt.

Abschließend möchte ich noch die im Juli getroffene Entscheidung der Landesregierung, die freiwerdenden BAföG-Mittel in die Finanzierung der dritten Kraft in Kitas zu investieren, ansprechen. Für die freiwerdenden Gelder hat die rot-grüne Landtagsfraktion lange und ausdauernd mit dem Bund verhandelt – und das mit Erfolg. Künftig wird der Bund die BAföG-Mittel übernehmen, sodass in Niedersachsen die Gelder zur nachhaltigen finanziellen Sicherung der dritten Kraft in den Kitas zur Verfügung stehen – und das ohne, dass dadurch Nachteile im Bereich der Universitäten oder Hochschulen entstehen. Denn auch hier setzt Niedersachsen starke Akzente: Über 2,2 Milliarden Euro stehen dem Hochschulbereich in diesem Jahr zur Verfügung. Dies sind beides Zeichen einer sozialdemokratisch geprägten Bildungs- und Familienpolitik in Niedersachsen. Wir legen den Schwerpunkt auf eine gute Ausbildung unseres Nachwuchses, ohne dabei den wichtigen Bereich der frühkindlichen Förderung außer Acht zu lassen.

Mit diesem Überblick über die aktuelle rot-grüne Landespolitik möchte ich Ihnen und Euch einen schönen und hoffentlich sonnenreichen Sommer wünschen! Kommen Sie gut und erholsam durch die heißen Tage.