1. April 2013
April 2013: Keine weitere Wohnbebauung am Denkmal „Gut Sandfort“ in Voxtrup
Auf der ca. 5,4 ha großen Fläche der ehemaligen Gärtnerei und Baumschule östlich der Straße „Am Gut Sandfort“ in Voxtrup wollte ein Investor zwischen dem denkmalgeschützten „Gut Sandfort“ im Norden und der „Meller Landstraße“ im Süden eine ökologische Einfamilienhaus – Wohnsiedlung errichten. Die Dachflächen der geplanten Wohnsiedlung sollten mit Solar- und Photovoltaikanlagen ausgestattet und die Wohngebäude im Passivhausstandard errichtet werden. Gegenüber dem denkmalgeschützten Gut Sandfort sollte eine unbebaute „Respektzone“ eingehalten werden, in der man z. B. eine Streuobstwiese anlegt. Diesen Planungen des Investors erteilte der Stadtentwicklungsausschuss in seiner letzten Sitzung, aus meiner Sicht übrigens völlig zu Recht, eine klare Absage.
Gerade die Alleinlage des Denkmals Gut Sandfort im Zusammenhang mit seiner Einbindung in die umgebende Landschaft bestimmt hier den Denkmalwert. Neben den Gebäuden steht auch die Gartengestaltung am „Gut Sandfort“ unter Denkmalschutz. Durch die geplante Wohnbebauung am Gut Sandfort wäre der Blick auf das Denkmal und die Alleinlage des Gutes aus meiner Sicht zu sehr beeinträchtigt worden. Die geplante Wohnbebauung hätte ein einmaliges Kulturgut in Voxtrup in seiner Wirkung zerstört. Der Standort Gut Sandfort zeichnet sich durch einen zusammenhängenden Landschaftsraum aus und ist als Naherholungsfläche für die Voxtruper gut geeignet und auch rege genutzt. Darüber hinaus besitzt der Standort ökologische Wertigkeiten, so dass durch die Verwaltung z. Zt. geprüft wird, ihn als Landschaftsschutzgebiet auszuweisen. Aufgrund dieser ökologischen Qualitäten ist das neue Baugebiet zu Recht vom Stadtentwicklungsausschuss negativ beurteilt worden.
Auch die mit den geplanten Einfamilienhäusern verbundenen Baumfällungen wegen der erforderlichen Belichtung von Passivhäusern erscheinen mir sehr fragwürdig. Erst würden Bäume gefällt, um anschließend eine Ökosiedlung zu errichten. Das alles macht keinen Sinn. Hinzu kommt, dass es sich bei der Fläche in Voxtrup um ein Wasserschutzgebiet (Schutzzone III) handelt. Vor dem Hintergrund noch zahlreicher in Voxtrup vorhandener Baumöglichkeiten, etwa die Bauflächen westlich Molenseten, südlich Heinrich-Riepe-Straße, die südöstliche Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 269 bis zum Voxtruper Friedhof, westlich Holsten-Mündruper-Straße und westlich Jenny-von-Voigts-Straße, um nur einige wenige zu nennen, halte ich die Entscheidung des Stadtentwicklungsausschusses am Gut Sandfort keine weitere Bebauung zu ermöglichen, für absolut richtig und richtungsweisend für Voxtrup.