2. Juni 2013

Besoldung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten steigt rückwirkend ab dem 1. Januar 2013

Rückwirkende Einkommenserhöhung

Zum Beschluss des Landtages, der eine Einkommenserhöhung für die nieders. Beamten sowie die Versorgungsempfänger zum 1. Jan. 2013 vorsieht, erklären die stellv. Vors.&finanzpolit. Sprecherin der SPD-Fraktion, Renate Geuter, und der Berichterstatter der Fraktion für Besoldungs- und Versorgungsfragen, Frank Henning: „Mit dem verabschiedeten Gesetz zur Besoldungsanpassung überträgt die Koalition die 1. Stufe der Tarifeinigung im öffentlichen Dienst auf die BeamtInnen und VersorgungsempfängerInnen“.

 „Das Gesetz sieht vor, dass die Bezüge der Beamtinnen und Beamten sowie der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger rückwirkend zum 1. Januar 2013 um 2,65% erhöht werden. Wir kommen damit unserer Verantwortung gegenüber den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes nach und sorgen dafür, dass die Dienst- und Versorgungsbezüge an der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse angepasst werden. Der für uns bindende Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ wird leider seit Jahren bei der Besoldung von Beamtinnen und Beamten missachtet. Zwischen den Bundesländern bestehen heute Unterschiede in der Bezahlung des Beamtenbereichs von bis zu 15 %. Dazu hat auch die Kürzungspolitik der abgewählten schwarz-gelben Landesregierung in den vergangenen zehn Jahren beigetragen. Die wöchentliche Arbeitszeit wurde erhöht, das Weihnachtsgeld komplett gestrichen, die Leistungszulagen nie ausgezahlt, obwohl die Kolleginnen und Kollegen sich diese selbst erkaufen mussten, durch Streckung der ursprünglich alle 2 Jahre steigenden Alterszulagen auf jetzt 2 bis 4 Jahre, durch weiteren Stellenabbau und nicht zuletzt auch durch erhebliche Kürzungen bei den Beihilfeleistungen. Mit dem heutigen Beschluss tragen wir dazu bei, dass sich die Schere bei der Bezahlung im öffentlichen Dienst der Länder nicht weiter öffnet. Unsere Beamtinnen und Beamten sind uns das wert.

Die CDU versucht auf populistische Art und Weise, mit ihrer Forderung der sofortigen Übertragung der 2. Stufe der Tarifeinigung auf den Beamtenbereich, Kapital zu schlagen. Wir haben immer die Auffassung vertreten, dass die Frage, ob und in welchem Umfang die zweite Stufe der Tarifeinigung übertragen werden kann, verantwortlich erst beantwortet werden kann, wenn Klarheit über den finanziellen Handlungsspielraum des Landes besteht. Deshalb kann über diese Frage auch erst im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanes für das Jahr 2014 entschieden werden. Diese Vorgehensweise der Regierungsfraktionen hat etwas mit haushaltspolitischer Verantwortung und dem sorgsamen Umgang mit Steuergeldern zu tun.“