20. März 2026
Experten unterstreichen Handlungsdruck beim Erbbaurecht
Anhörung im Ausschuss in Hannover
In einer Anhörung haben am heutigen Freitag verschiedene Verbände und Betroffene im Wirtschaftsausschuss des Niedersächsischen Landtags die Vorschläge von SPD und Grünen für ein faireres Erbbaurecht bewertet. Unter den Befragten waren unter anderem die Klosterkammer Niedersachsen, der Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Niedersachsen und Bremen, verschiedene Verbände und Vertreter von Erbbau-Initiativen.
Beim Erbbaurecht haben Grundstück und Immobilie verschiedene Eigentümer. Der Grundstückseigentümer (meist Klosterkammer, Kommunen oder Kirchen) berechnet dem Hausbesitzer einen Zins für die Nutzung des Grundstücks. Solche Verträge haben in der Regel sehr lange Laufzeiten von bis zu 99 Jahren. Laufen diese dann aus, kann es bei der Neuberechnung des Zinses zu sprunghaften Erhöhungen kommen.
Der Reformbedarf beim Erbbaurecht hat sich durch die Anhörung verdeutlicht: Die Experten haben bestätigt, dass der sprunghafte Anstieg des Erbbauzinses viele Familien und Wohnungsunternehmen überfordern kann. Wir brauchen Planbarkeit, Transparenz und soziale Verlässlichkeit, wenn wir bezahlbaren Wohnraum in Niedersachsen schaffen und sichern wollen. Darum wollen wir bei Anschlussverträgen Preisexplosionen vermeiden und Härten abmildern. Wir setzen uns für einen fairen Ausgleich zwischen Erbbauberechtigten und Grundstückseigentümern ein.
Die SPD-Fraktion hat beantragt, auch den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtags im Ausschuss anzuhören, um das Thema Erbbaurecht juristisch einordnen und eventuelle rechtliche Bedenken zu dem Antrag bereits frühzeitig ausräumen zu können.


