Neues aus dem Landtag – Juli 2021
Die letzte Plenarsitzung vor der Sommerpause hatte es im Juli wieder in sich. Die gute Botschaft vorneweg: Die dritte Kraft kommt in unsere Kindergärten. Das ist die zentrale Aussage in unserem Beschluss zum neu gefassten Kindertagesstättengesetz. Nach der Umsetzung der Beitragsfreiheit ist die Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels nun der nächste Schritt zur Weiterentwicklung der frühkindlichen Bildung in Niedersachsen. Ich bin unserem Kultusminister Grant Hendrik Tonne überaus dankbar, dass er mit uns zusammen für dieses Gesetz gekämpft hat. Unsere bisherige Bilanz kann sich sehen lassen. Rund 1,6 Milliarden Euro stehen in diesem Jahr unter anderem für mehr Plätze und Qualitätsverbesserungen bei Krippen, Kindergärten, Horten und der Kindertagespflege bereit. Der Ansatz wird in den Folgejahren weiter erhöht, sodass im Zeitraum bis 2024 rund 6,3 Milliarden Euro in den frühkindlichen Bereich investiert werden. Das ist sozialdemokratische Bildungspolitik.
Ein weiteres bedeutsames Gesetzesvorhaben haben wir ebenfalls im Landtag debattiert. Es handelt sich dabei um das Niedersächsische Grundsteuer-Reformgesetz. Ich habe im Landtag dazu die Berichterstattung zur Grundsteuer-Reform übernommen. Im Jahr 2018 hat das Bundesverfassungsgericht das geltende Recht für verfassungswidrig erklärt und so von der Politik verlangt, eine neue Regelung zu verabschieden. Unser Vorschlag beruht dabei auf dem anerkannten steuerlichen Leistungsfähigkeitsprinzip mit einer klaren Wertorientierung durch die Berücksichtigung von Boden und Gebäuden. Für baureife unbebaute Grundstücke plädieren wir für einen gesonderten Hebelsatz. Abweichungen vom kommunalen Durchschnittswert pro Quadratmeter werden geglättet. Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung haben Kommunen damit ein wirkungsvolles Steuerungsinstrument, um in ihrem Einflussbereich auf Bebauung von baureifem Grund einzuwirken. Wir wollen zudem, dass die Steuererklärung nur einmal abgegeben werden muss und künftige Hauptfeststellungen nicht mehr erforderlich sind, weil eine turnusmäßige Überprüfung der Lagefaktoren im siebenjährigen Abstand erfolgen soll.