Oktober 2013: Öffentliche Aufträge fair bezahlen

Im Rahmen des Oktoberplenums wird der Niedersächsische Landtag in diesem Monat abschließend über die Novellierung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes entscheiden. Mit diesem Gesetz löst Rot-Grün nach dem Regierungswechsel in Niedersachsen ein weiteres zentrales Wahlversprechen ein.

Das Gesetz sichert eine gerechte Bezahlung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rahmen öffentlicher Aufträge zu. Unter anderem sieht es vor, dass öffentliche Aufträge über Bau- und Dienstleistungen, die zum Beispiel von einer Kommune ausgeschrieben werden, nur an jene Unternehmen vergeben werden dürfen, die ihren Beschäftigten einen Lohn von mindestens 8,50 Euro brutto pro Stunde zahlen. Durch die Einführung einer verpflichtenden Lohnuntergrenze bei öffentlichen Aufträgen ist es so möglich, dem Lohndumping bei der Auftragsvergabe entgegenzuwirken. Da öffentliche Einrichtungen an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gebunden sind, sichern wir so, dass auch die Beschäftigten des Unternehmens, das das wirtschaftlichste Angebot unterbreitet, gerecht für ihre Arbeit entlohnt werden. Unternehmen, die ihre Beschäftigten tarifgebunden bezahlen, werden nicht mehr gegenüber der Niedriglohn-Konkurrenz benachteiligt – bei öffentlichen Ausschreibungen ist somit ein fairer Wettbewerb zwischen den Unternehmen möglich, da dem unbegrenzten Unterbieten konkurrierender Firmen zulasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Riegel vorgeschoben wird.