Polizeigesetz und Ladenöffnungszeiten: Wichtige Weichenstellungen im Mai-Plenum

Im Rahmen der Mai-Sitzung des Niedersächsischen Landtags haben wir uns in abschließender Beratung unter anderem mit dem Niedersächsischen Polizeigesetz und dem Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten befasst.

Das Niedersächsische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG) ist letztmalig im Jahr 2007 umfassender novelliert worden und wurde seither nur punktuell geändert. Seit 2007 hat sich ein vielfältiger Änderungsbedarf ergeben. Neben den zu berücksichtigenden Entwicklungen in der Rechtsprechung ergibt sich Änderungsbedarf insbesondere durch die aktuell bestehende Gefährdungslage, ausgelöst durch den islamistischen Terrorismus. Um die Anforderungen an die polizeilichen Aufgaben auch in Zukunft optimal erfüllen zu können, ist eine verfassungsrechtlich abgesicherte Erweiterung der polizeilichen Befugnisse zwingend erforderlich. Es ist die Aufgabe des Staates, für Sicherheit zu sorgen und Gefahren für die elementaren Rechtsgüter unserer Verfassung sowie Schäden Dritter abzuwehren. Dafür brauchen wir einen handlungsfähigen Rechtsstaat, der für neue Bedrohungen der Gegenwart auch mit adäquaten Instrumenten ausgestattet ist. Eine effektive und moderne Gefahrenabwehr gehört zu unserem sozialdemokratischen Sicherheitsbegriff dazu.

Folgende Inhalte wurden im Gesetz neu verankert: