Zur Bewältigung der großen Herausforderungen bei der Flüchtlingshilfe hat die rot-grüne Koalition einen zweiten Nachtragshaushalt für 2015 im Landtag vorgelegt. Zur Beschleunigung wurde der entsprechende Gesetzentwurf Ende September direkt in den Haushaltsausschuss eingebracht. Wir bringen damit zügig ein umfangreiches Maßnahmenpaket auf den Weg, mit dem vor allem mehr Unterstützung für Kommunen und Ehrenamtliche bereitgestellt wird. Gerade in der Stadt Osnabrück werden wir davon profitieren – hier tragen wir einen Großteil der Anstrengungen zur Flüchtlingsunterbringung aufgrund der durch das Land eingerichteten Erstaufnahmeeinrichtung am Natruper Holz und mittlerweile durch die Stadt Osnabrück selbst angeschaffter, umgebauter oder angemieteter Wohnungen für 640 Flüchtlinge im Stadtgebiet.
Insgesamt wird der Nachtragshaushalt ein Volumen von zusätzlichen 428,5 Millionen Euro umfassen. Das Land wendet dann in Summe in 2015 754 Millionen Euro für den Themenbereich Flüchtlinge auf. Der Löwenanteil fließt dabei an die Kreise, Städte und Gemeinden. Neben den bereits mit dem ersten Nachtragshaushalt bereitgestellten 120 Millionen Euro Soforthilfe sowie der Regelzahlung in Höhe von 118 Millionen Euro kommt nun die Vorziehung der Zahlung aus 2016 in Höhe von 177 Millionen Euro hinzu. Insgesamt erhalten die Kommunen in 2015 also rund 415 Millionen Euro allein für die Flüchtlingsunterbringung. Das bringt die Kommunen in die Lage, die finanziellen Lasten besser zu schultern.